Informationen für Schüler:innen und Eltern

Stand: 2021-07-14; 21:00 Uhr

Wir wünschen unseren Absolventinnen und Absolventen der unterschiedlichen Bildungsgänge unserer Schule einen guten Anschluss an ihre Schulzeit und freuen uns, dass wir Sie begleiten durften.

Unseren Schülerinnen und Schülern wünschen wir erholsame und entspannte Ferien mit der Möglichkeit, wieder Freunde und Bekannte treffen zu können und alte Gewohnheiten wieder aufleben zu lassen (Kino, Sport, Vereine, Musizieren).

Auf unsere neuen und „alten“ Schülerinnen und Schüler freuen wir uns und hoffen auf Präsenzunterricht mit möglichst wenig Auflagen. Es tut gut, Menschen zu sehen, die lachen und mit denen man unmittelbar Kontakt hat, mit denen man einfach sprechen kann… ohne digitale Medien.

Für unsere Onlinebeschulung haben wir viele positive Rückmeldungen erhalten. Die Erfahrungen, die wir gesammelt haben, bereichern unsere pädagogischen Möglichkeiten. Ein Ersatz für Präsenzunterricht, bei dem Menschen sich unmittelbar begegnen, ist Onlinebeschulung nicht.

Ergebnis der Testungen

Nach vielen tausend Testungen ist mir als Schulleiter an unserer Schule ein einziger Fall bekannt geworden, der durch einen PCR-Test als echtpositiv bestätigt worden ist, was nicht bedeutet, dass starke Krankheitssymptome aufgetreten wären. Dies ist erfreulich, da sich daran erkennen lässt, dass der Besuch unserer Schule durchgehend gesundheitlich völlig unbedenklich war. Es wurde während der gesamten Corona-Zeit keine einzige Ansteckung in unserer Schule erkannt bzw. nachgewiesen.

Schreiben der Ministerin zum Schuljahresende

Zu besonderen Zeiten bittet die Ministerin uns, ihre Schreiben an die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern zu veröffentlichen:

Schülerschreiben Schuljahresende

Schülerschreiben Schuljahresende einfache Sprache

Elternschreiben Schuljahresende

Elternschreiben Schuljahresende einfache Sprache

Stand: 2021-06-10; 19:00 Uhr

Unterricht ab dem 14.06.2021

Ab dem kommenden Montag, dem 14. Juni 2021, wird der Unterricht wieder im Klassenverband in Präsenz durchgeführt.

Wir freuen uns darauf, wieder hier in unserer Schule unsere Schüler als ganze Lerngruppen beschulen zu dürfen.

Die Vorgaben des Hygieneplans haben sich grundsätzlich nicht wesentlich geändert. Bedeutend ist die Anpassung an die aktuell empfundene Gefährdungslage. Es darf ein Abstand von 1,5 Metern während des Unterrichts unterschritten werden, wenn ansonsten nicht im Klassenverband unterrichtet werden könnte.

Für den Fall der Verweigerung von Selbsttestungen in der Schule

Sollten Schülerinnen oder Schüler sich weigern, eine Selbsttestung in der Schule vorzunehmen und legen Sie auch kein Zertifikat über eine maximal 24 Stunden zurückliegende Testung mit negativem Ergebnis vor, dürfen diese Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Es besteht in diesem Fall die Verfplichtung, sich den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig zu erarbeiten und zu den Unterrichtzeiten durchgehend digital erreichbar zu sein. Zur Verfügung gestellte Aufgaben sind zu bearbeiten und entsprechend der Vorgaben abzugeben.

Wir wollen die verbleibenden Wochen nutzen, um möglichst zielführend zu unterrichten und somit eine Anschlussfähigkeit an dieses Schuljahr zu ermöglichen. Dazu konzentrieren wir uns auf den Präsenzunterricht. Wer nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, kann nicht in dem wünschenswerten und notwendigen Umfang von uns Lehrkräften beschult werden. Dies ist auch von unserem Bildungsministerium ausdrücklich weder die Erwartung an die Lehrkräfte noch die Anweisung. Es werden i. d. R. an die nicht am Präsenzunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die zu bearbeitenden Unterlagen und oder Aufgaben übermittelt.

Zu entsprechenden Terminen (außerhalb der gewöhnlichen Unterrichtszeit) für Leistungsfeststellungen (Klausuren oder mündliche Prüfungen) werden diese Schülerinnen und Schüler verbindlich eingeladen. Sollten diese dann verhindert sein, an einer solchen Leistungsfeststellung teilzunehmen, muss ein ärztliches Attest über eine Schulbesuchs-Unfähigkeit vorgelegt werden. Denken Sie daran, ein solches Attest innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen, damit diese nicht erbrachte Leistung nicht als „nicht feststellbar“ mit der Note „ungenügend“ gewertet wird.

Stand: 2021-06-07; 20:00 Uhr

An die Eltern gerichtet haben wir ein Schreiben für die Beschulung nach den Pfingsferien erhalten. Es fehlen noch konkrete Angaben bzgl. der Hygienevorgaben. Erst nach dem Erhalt der Vorgaben zu den Hygieneauflagen an Schulen können wir mitteilen, wie der Unterricht konkret durchgeführt werden kann.

In dieser Woche wird der Unterricht so, wie dies von uns vor den Ferien bereits mitgeteilt worden ist, durchgeführt.

Ab kommender Woche scheint die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler in Präsenz möglich zu sein.

Stand: 2021-05-28; 16:11 Uhr

Nach dem aktuellen Stand der Vorgaben dürfen wir nicht alle Schüler:innen in Präsenz beschulen. Soweit dies, unter Einhaltung der Hygieneauflagen möglich ist, werden wir Präsenzunterricht durchführen. Dadurch möchten unseren Beitrag zu mehr „Normalität“ nach dieser langen Phase der Pandemiebekämpfung leisten. Wir konnten viele Schüler:innen durch unseren Onlineunterricht erreichen. Die Lernerfolge sind jedoch i. d. R. nicht mit denen des Präsenzunterrichts zu vergleichen.

Der Unterricht einiger Klassen unserer Schule hat bereits vor den Pfingsferien geendet. Somit können wir viele kleinere Lerngruppen wieder vollständig in Präsenz beschulen.

Die Klassenleitungen haben Ihre Schüler:innen bereits informiert über die Beschulung nach den Pfingsferien informiert. Die Beschulung findet auf alle Fälle gemäß des Stundenplans statt.

Beschulung der Vollzeitbildungsgänge nach den Pfingsferien 2021

Nach den Pfingsferien gelten für die Vollzeitklassen unserer Schule folgende Regelungen:

  • BOS1T20a
    Unterricht endete vor den Pfingsferien
  • BF1
    Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler
  • BF2
    Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler
  • BGY18
    Freistellung aufgrund der Abiturphase
  • BGY19
    An den Tagen mit angekündigter Klausur wird die gesamte Jahrgangsstufe in Präsenz beschult.
    An Nicht-Klausur-Tagen wird die Wechselbeschulung fortgesetzt.
  • BGY20
    Die Wechselbeschulung wird fortgesetzt.
  • BVJ
    Präsenzbeschulung für alle Schülerinnen und Schüler.

Beschulung der Azubis nach den Pfingsferien 2021

Der Unterricht aller Azubis der Abschlussklassen endet (auf Anweisung des Bildungsministeriums) mit den schriftlichen Prüfungen. Somit können wir viele kleinere Lerngruppen wieder vollständig in der Schule beschulen. Bei größeren Klassen, die sehr gute Lernfortschritte im Rahmen von Onlineunterricht erzielen konnten, verzichten wir teilweise auf eine Hybridbeschulung (ein Teil im Schulgebäude, ein Teil daheim online).

Grundsätzlich gilt für die Klassen der Berufsschule in Teilzeit:

  • Die geltenden Hygienevorgaben werden eingehalten.
  • Klassen bzw. Lerngruppen mit bis zu 16 Schüler:innen werden in Präsenz beschult.
  • Die Klassenleitungen teilen Ihren Schüler:innen ggfs. mit, welche Zuteilung zu Teilungsgruppen für den Präsenz- und den Online-Unterricht erfolgt ist.

 

Stand: 2021-05-03; 10:45 Uhr

Neue Regelung für die Teilnahme an Abschlussprüfungen: BGY, BOS

Schüler:innen, die während einer Prüfung von dem Tragen einer Maske befreit sein möchten, können eine Bescheinigung über eine qualifizierte Testung mit negativem Testergebnis vorlegen. Die Testung darf zum Zeitpunkt der Vorlage höchstens 24 Stunden zurückliegen.

Alternativ erhalten die Prüfungsteilnehmer:innen ab kommendem Donnerstag die Möglichkeit, sich für einen Selbsttest am Tag vor der Prüfung in der Schule zu melden. Am Tag der Prüfung wird in der Schule keine Selbsttestung angeboten, die zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit. Dies soll vermeiden, dass unmittelbar vor der Prüfung Unruhe durch z. B. möglicherweise falschpositive Testergebnisse entsteht.

Weiterhin gültig: Qualifizierte Bescheinigung für eine Testung außerhalb der Schule

Grundsätzlich sind für Schüler:innen zwei Selbsttestungen in der Schule pro Woche verpflichtend durchzuführen, wenn sie an mehr als einem Tag in der Schule beschult werden und diese beiden Tage nicht unmittelbar aufeinander folgen.

Qualifizierte Bescheinigungen über Testungen außerhalb der Schule werden ausschließlich anerkannt, wenn diese durch eine ausgewiesene Teststelle erstellt oder ärztlich attestiert wurden. Diese Testungen dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, wenn sie in der Schule anerkannt werden sollen.

Eine qualifizierte Selbstauskunft ist bis auf Weiteres kein Ersatz für eine Selbsttestung in der Schule.

 

Stand: 2021-04-27; 20:50 Uhr

Qualifizierte Bescheinigung für eine Testung außerhalb der Schulen

Grundsätzlich sind für Schüler:innen zwei Selbsttestungen in der Schule pro Woche verpflichtend durchzuführen, wenn sie an mehr als einem Tag in der Schule beschult werden und diese beiden Tage nicht unmittelbar aufeinander folgen.

Qualifizierte Bescheinigungen über Testungen außerhalb der Schule werden ausschließlich anerkannt, wenn diese durch ein Impfzentrum erstellt oder ärztlich attestiert oder von einer offiziell dazu befugten Stelle durchgeführt und bescheinigt wurden. Diese Testungen dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, wenn sie in der Schule anerkannt werden sollen.

Eine qualifizierte Selbstauskunft ist bis auf Weiteres kein Ersatz für eine Selbsttestung in der Schule.

Stand: 2021-04-24; 18:01 Uhr

Qualifizierte Bescheinigung für eine Testung außerhalb der Schulen

Vorgesehen ist eine Selbsttestung aller Schüler:innen an zwei Terminen pro Woche in der Schule.

[Ergänzung vom 27.04.2021: Die folgenden Ausführungen wurden am 27.04.2021 gestrichen.]

Volljährige Schüler:innen können eine Selbsterklärung abgeben, falls Sie statt in der Schule vorab eine Testung durchgeführt haben. Die Erklärung bedarf einer vorgegebenen Form. Die Testung darf nicht mehr als 24 Stunden vor dem Beginn des Unterrichts durchgeführt worden sein.

 

Das entsprechende Formular können Sie herunterladen und ausgefüllt mit zur Schule bringen. Dort ist es der Klassenleitung auszuhändigen.

Stand: 2021-04-23; 16:01 Uhr

Neues Gesetz – neue Regeln und Vorgaben – Versuch der Kontinuität und Planbarkeit

Unser Gesetzgeber hat auf Bundesebene ein neues Gesetz verabschiedet. Aus diesem Gesetz abgeleitet haben wir neue Vorgaben erhalten, die wir ab dem 26.04.2021 an unserer Schule umsetzen müssen. Gleichzeitig versuchen wir, die größtmögliche Kontinuität und Planbarkeit für unsere Schüler:innen und unsere Ausbildungspartner zu gewährleisten. Solange es möglich ist, möchten wir unter Wahrung der Hygienerichtlinien den Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler:innen aufrecht erhalten. Dazu haben wir unsere Einsatzpläne angepasst.

  • Die Regelungen, die für die Schulen ab kommendem Montag gelten, finden Sie hier.
  • Ein Schreiben des Bildungsministeriums an die Erziehungsberechtigung können Sie hier nachlesen.
  • Die Informationen für den Fall eines positiven Testergebnisses bei einer Selbsttestung finden Sie hier.

Weitere Informationen werden hier folgen, sobald alle Schreiben des Ministeriums ausgewertet sind.

Der Unterricht findet i. d. R. in Präsenz statt. Abweichungen davon werden durch die Klassenleitungen mitgeteilt. Auch im Fall von Wechselunterricht haben alle Schüler:innen eine Verpflichtung, an Videokonferenzen teilzunehmen und die bereitgestellten Aufgaben zu bearbeiten.

An diesem Wochenende werden voraussichtlich noch für einige Schüler:innen Informationen über die Art der Beschulung folgen. Es ist deshalb erforderlich, den Eingang von Benachrichtigungen durch die Klassen- oder Stammkursleitung zu überprüfen, auch am Sonntag noch.

Es dürfen keine Schüler:innen mehr beschult werden, die wöchentlich nicht zwei Testungen (Selbsttestungen oder Testungen in Testzentren oder ärztlich durchgeführte Testungen) absolvieren. Minderjährige Personen müssen diese Testungen entweder in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte durchführen oder einen qualifizierten Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen. Dieser netagive Test darf beim Betreten der Schule nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Testung unter Anleitung der Sorgeberechtigten und ein entsprechendes Schreiben der Sorgeberechtigten reicht nicht aus. Volljährige Schüler:innen können eine Testung in der Schule durch eine schriftliche Erklärung, dasss in den vergangenen 24 Stunden ein Test mit negativem Ergebnis absolviert wurde, ersetzen.

Hierzu besteht eine Dokumentationspflicht der Schule.

Weitere Informationen folgen, voraussichtlich morgen, am 24.04.2021…

Stand: 2021-04-15; 12:01 Uhr

Beginn der freiwilligen Selbst-Testungen

Viele andere Schulen hatten bereits vor uns Testkits für Selbsttestungen erhalten. Seit Anfang dieser Woche waren Selbsttests an unserer Schule verfügbar. Wir bemühen uns darum, dass offene Rechtsfragen geklärt werden. Sobald diese Klärungen erfolgt sind, werden wir die Anzahl der Testungen erhöhen. Aktuell sammeln wir Erfahrungen, indem wir durch eine besonders ausgebildete Kollegin Selbsttestungen betreuen lassen.

Als nächster Schritt erfolgt die Ausgabe von Einverständniserklärungen. Alle volljährigen Schüler:innen und alle Sorgeberechtigte können erklären, ob eine Teilnahme an den freiwilligen Selbsttestungen erfolgt.

Stand: 2021-03-31; 18:30 Uhr

Freiwillige „Corona-Selbsttests“ an Schulen

Das Land stellt für alle Schüler:innen, Lehrkräfte und sonstige Personen, die an Schulen tätig sind, Selbsttests für eine wöchentliche Testung zur Verfügung. Eine Nutzung dieser Selbsttests ist freiwillig.

Damit Schüler:innen an solchen Selbsttests teilnehmen können, bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung durch die Sorgeberechtigten (oder bei volljährigen Schüler:innen durch diese selbst). Im Rahmen dieser Selbsttests werden Daten erhoben. Aus diesem Grund wurde eine spezielle Datenschutzerklärung vom Land erstellt. Auf einer separaten Internetseite werden Informationen zu diesem Testkonzept bereitgestellt.

Bitte lesen Sie sich die Unterlagen zu den Selbsttests auf der Internet-Seite des Landes Rheinland-Pfalz durch. Nach den Osterferien werden entsprechende Erklärungen auch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt. Sollten Sie schon eine unterschriebene Einverständniserklärung nach den Ferien Ihrem Kind mitgeben, erleichtert dies die Planung. Sollten Sie sich gegen eine Teilnahme an Selbsttests aussprechen, wäre eine entsprechende Erklärung für uns ebenfalls eine Hilfe.

Stand: 2021-03-31; 17:00 Uhr

Unterstützung für Eltern und Erziehungsberechtigt

Das Land Rheinland-Pfalz bietet Unterstützung für Eltern und Erziehungsberechtigte an, damit diese ihre Kinder bei der Nutzung digitaler Medien besser unterstützen können. An unserer Schule verwenden wir für den Onlineunterricht TEAMS und nicht die Landeslösungen. Bei Fragen und Problemen konnten sich unsere Schüler:innen durchgehend an ihre Lehrkräfte wenden. Wenn eine hinreichend stabile Netzwerkanbindung zuhause vorhanden ist, bestehen keine Probleme bei der Teilnahme an unserem Onlineunterricht.

Dennoch möchten wir die Angebote des Landes hier verlinken, damit interessierte Eltern darauf zurückkommen können:

Stand: 2021-03-24; 17:40 Uhr

Die Ministerin hat einen Brief an die Eltern und Schüler*innen geschrieben, den Sie ggfs. auf der offiziellen Homepage des Landes schon gelesen haben.

Sie können diesen Brief hier aufrufen.

Außerdem wurde ein Flyer zu einem Hilfsangebot bei Problemen (u. a. aufgrund der Corona-Maßnahmen) vom Ministerium erstellt.

Stand: 2021-03-11; 18:00 Uhr

Ab kommender Woche treten wir in die nächste Phase der Öffnung unserer Schule ein.

Wir möchten unsere Schüler*innen möglichst in Präsenz hier vor Ort beschulen, um einen weiteren Schritt Richtung Normalität zu gehen.

Die neue Planung für die Zeit bis zu den Osterferien ist in WebUNTIS veröffentlicht.

Zusammenfassend kann die Planung folgendermaßen skizziert werden:

  • Die Buchungen sind vorerst bis zu den Osterferien gültig.
  • Grundsätzlich erfolgt die Beschulung aller Klassen an allen Schultagen in Präsenz.
  • Ausnahmen von der Präsenzbeschulung:
    IT20a und KTM19a werden am Zusatztag im Homeschooling beschult, an dem wöchentlichen Berufsschultag hier in der Schule.
    BGY20a und BGY20b werden im Wechselunterricht beschult, die Klassenleiter haben entsprechende Einteilungen in Gruppen vorgenommen und bereits mitgeteilt.
  • Die Räume sind im Stundenplan ausgewiesen, bei Beschulung in zwei nahegelegenen Räumen sind beide Räume ausgewiesen.
    Bitte verteilen Sie sich als Lerngruppe auf die beiden Räume. Die Lehrkräfte werden dann weitere Hinweise geben.

Der Kiosk wird in der kommenden Woche wieder öffnen, damit die Versorgung mit Speisen und Getränken sichergestellt ist.

Bitte beachten Sie die Hygieneregeln, damit wir weiterhin ein gutes und erfolgreiches Miteinander an unserer Schule gestalten.

 

Stand: 2021-03-08; 19:00 Uhr

Die Kreisverwaltung hat uns gebeten, Ihnen die folgende Information weiterzuleiten:

 

Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2021/22 bis 15. März 2021 einreichen

Ende Januar wurden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das kommende Schuljahr 2021/22 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt.

Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingt zu beachten haben.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Schulträger weiterführender Schulen weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am Montag, den 15. März 2021, endet. Alle Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler, welche die kostenfreie Ausleihe beantragen möchten, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich oder bei der jeweiligen Schule einreichen.

Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März 2021 eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. bei Schulwechsel, angenommen werden.

 

Ansprechpartner:

Frau Schmitz, Tel.: 06571/14-2341, E-Mail: Schulbuchausleihe@Bernkastel-Wittlich.de

Frau Schwarz, Tel.: 06571/14-2435, E-Mail: Schulbuchausleihe@Bernkastel-Wittlich.de

 

Weitere Informationen unter www.bernkastel-wittlich.de > Kreisverwaltung > Fachbereiche > Bildung und Kultur > Schulbuchausleihe

Stand: 2021-03-05; 16:40 Uhr

Ab dem 08.03.2021

Um die weitere Öffnung der Schule schrittweise voranzubringen, werden wir in der kommenden Woche, ab dem 08.03.2021 folgende Klassen einbestellt:

  • alle BVJ-Klassen
  • alle BF1-Klassen (SuS, die nicht im Praktikum sind)
  • BF2
  • BOS1
  • BGY18
  • Bei den Berufsschulklassen (Teilzeit) werden die bestehenden Regelungen fortgesetzt.
    Die Klassenleitungen informieren die SuS ihrer Klassen, die in Präsenz beschult werden.

Bitte beachten Sie die Raumänderungen, die Sie jeweils den Stundenplänen entnehmen können. Diese Raumzuweisungen können sich ggfs. unter Woche noch ändern.

Für die Schüler*innen aller einbestellten Klassen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtend.

 

Ab dem 15.03.2021

Ab dem 15.03.2021 werden alle Klassen wieder in Präsenz beschult.

Wir werden ausloten, welche Klassen vollständig beschult werden können und welche ggfs. einen Wechselunterricht angeboten bekommen. Sie werden zeitnah darüber informiert.

Wesentliche Informationen werden immer wieder auf dieser Seite aktualisiert.

Stand: 2021-03-04; 15:40 Uhr

Wir warten aktuell noch auf die neuesten Informationen und Vorgaben aus dem Ministerium.

Die Schüler*innen werden von den Klassenleitungen darüber informiert, sobald die Form des Unterrichts (Präsenz- oder Fernunterricht) geändert wird. Ab kommender Woche werden wir weitere Klassen für den Präsenzunterricht einladen.

Unsere Bildungsministerin hat einen Brief an die Sorgeberechtigten gerichtet:

Brief der Bildungsministerin zur schrittweisen Schulöffnung

 

Stand: 2021-02-26; 12:22 Uhr

Die Schüler*innen der folgenden Berufsschulklassen mit Abschlussprüfungen (AP1 oder AP2) werden in Präsenzform unterrichtet:

  • MA18a (ab 01.03.2021)
  • MK19a (ab 18.02.2021)
  • STR18a (ab 01.03.2021)
  • STR18b (ab 01.03.2021)
  • TI18a (ab 25.02.2021)
  • VM18a (ab 25.02.2021)
  • VM19a (ab 25.02.2021)

Die Hygienevorgaben werden beachtet.

Stand: 2021-02-19; 14:00 Uhr

Wichtige Info für folgende Klassen: BVJ, BF1, BOS1, BGY18

BVJ und BF1

Ab kommendem Montag, dem 22.02.2021 beginnt für die Schüler*innen der BVJ- und BF1-Klassen ein mehrwöchiges Praktikum.

Die Schüler*innen der Klassen

BVJ20a, BVJ20b, BVJ20c

sowie

BF1T20a, BF1T20b, BF1T20c,

die keinen Praktikumsplatz erhalten haben, werden im Präsenzunterricht in der Schule beschult. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist für diese Schüler*innen verpflichtend.

BOS1 und BGY18

Die Präsenzbeschulung findet weiterhin statt, damit eine intensive Vorbereitung auf die anstehenden Prüfungen sichergestellt werden kann.

Allgemeine Info

Die Hygienevorgaben werden eingehalten. Alle Schüler*innen bringen eine medizinische (oder eine vergleichbare Maske) mit. Diese Masken sind ab Montag auf dem Schulgelände (wie z. B. im ÖPNV und in Geschäften schon üblich) vorgeschrieben.

 

Stand: 2021-02-16; 15:50 Uhr

Trotz… oder wegen der Corona-Maßnahmen ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken über den eigenen Weg ins Berufsleben zu machen.

Möchte ich eine Schule besuchen, an der Online-Unterricht sehr strukturiert und unproblematisch erfolgen konnte?
Möchte ich die allgemeine Hochschulreife anstreben?
Wäre etwas mehr Zeit zu Beginn der gymnasialen Oberstufe für mich hilfreich, damit ich nochmal Themen wiederholen und vertiefen kann, die während des Fernunterrichts etwas zu kurz kamen?

Dann lohnt sich ein Besuch an der BBS Wittlich.
Sie können  per Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen und ein persönliches Gespräch (telefonisch, per Videochat, vor Ort) vereinbaren.

Technisches Interesse und Abitur? Das lässt sich verbinden!

Suchen Sie einen Ausbildungsplatz in unserer Region,
dann ist ein Blick auf das Angebot des Wirtschaftskreises Bernkastel-Wittlich e. V. sehr zu empfehlen:

https://www.wirtschaftskreis.de/ausbildungsstellen

 

Stand: 2021-02-11; 20:00 Uhr

Das Fachreferat für die berufsbildenden Schulen hat uns die für uns wichtigen Vorgaben aufgrund der neuen Vorgaben der Landesregierung zugesendet.

Diese Vorgaben lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Die Regelungen bleiben bestehen, die wir seit den letzten Beschlüssen bereits umsetzen.
    (Hygienevorgaben beachten, Prüfungsklassen können in Präsenz beschult werden)
  • Die Kammern werden die Prüfungen entsprechend der Möglichkeiten durchführen.

Unsere Kolleg*innen unterrichten die Schüler*innen während der im Stundenplan ausgewiesenen Zeiten.

Auf diese Weise können wir den Präsenzunterricht nicht vollständig ersetzen, jedoch bei aktiver Beteiligung der Azubis einen guten Beitrag dazu leisten, dass ein großer Teil des vorgegebenen Unterrichtsstoffs erarbeitet werden kann.

Sollten Prüfungs-Klassen für Präsenzunterricht eingestellt werden, wird dies den Schüler*innen entsprechend von der Klassenleitung mitgeteilt. Die Hygienemaßnahmen werden eingehalten, damit sich weder Schüler noch Ausbildungsbetriebe noch Lehrkräfte Sorgen machen müssen.

Schüler*innen, die das Gefühl haben, in der Schule eine geeignetere Lernumgebung für die Teilnahme am Online-Unterricht zu haben, sind herzlich eingeladen, in die Schule zu kommen. Bitte informieren Sie möglichst vorab Ihre Klassenleitung darüber, dass Sie beabsichtigen, in der Schule die Lernmöglichkeiten zu nutzen.

 

Die Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz hat an die Eltern ein schreiben gerichtet und uns gebeten, dieses  entsprechend zu veröffentlichen.

Elternschreiben von Frau Dr. Hubig (Bildungsministerin von RLP)

 

Stand: 2021-02-01; 11:10 Uhr

Die beiden Klassen EL19a und EL19b werden ab dem 2. Halbjahr (01.02.2021) zusammen als eine Klasse geführt.

Die Schüler der EL19b werden organisatorisch der EL19a zugeordnet. Somit ändern sich auch die Kennungen für die Zugänge zu den Portalen. Die Umstellung erfolgt in den nächsten Tagen sukzessive.

Stand: 2021-01-25; 20:34 Uhr

Die Schüler*innen der folgenden Klassen mit Abschlussprüfungen (AP1 oder AP2) haben von ihren Klassenleitungen Informationen über die Präsenzbeschulung in dieser Woche erhalten:

  • KM18a (vorerst weiter HomeSchooling)
  • TI18a
  • VM18a
  • VM19a.

Die Hygienevorgaben werden beachtet.

Die KM18a wird auf zwei benachbarte Räume aufgeteilt, die akustisch (Videokonferenz) miteinander verbunden sind.

Stand: 2021-01-22; 08:30 Uhr

Der Online-Unterricht an unserer Schule kann aufgrund des Engagements und der geschaffenen Rahmenbedingungen (stabile Kommunikationsplattform; strukturierte Bereitstellung von Aufgaben, nachvollziehbare Kommunikationswege etc.) gut durchgeführt werden. Gleichzeitig zeigt sich, dass unterschiedliche Lerngruppen unterschiedliche Bedürfnisse haben und Lerngruppen einen deutlicheren Lernfortschritt zeigen, wenn sie im Präsenzunterricht beschult würden. Online-Unterricht kann Präsenzunterricht nicht ersetzen.

Berufsschulklassen-Teilzeit

Folgende Abschlussklassen (Klassen mit Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr) bekommen von Ihren Klassenleitungen eine entsprechende Information über Präsenzunterricht ab der kommenden Woche:

  • TI18a
  • VM18a
  • VM19a.

Vollzeitklassen

Die Vollzeitklassen werden weiterhin per Online-Unterricht beschult.

Am Montag, dem 25.01.2021 erhalten alle Vollzeit die Möglichkeit, ihre Leistungsfeststellungen, die aufgrund des Online-Unterrichts noch nicht zurückgegeben werden konnten, persönlich abzuholen. Die Klassen- und Stammkursleitungen teilen ihren Schüler*innen mit, wann und wo dies möglich sein wird. Die Hygienerichtlinien sind einzuhalten.

Die Halbjahres-Zeugnisse werden allen Vollzeitschüler*innen per Post zugesendet, so dass diese am Wochenende vorliegen müssten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Klassenleitungen.

 

Stand: 2021-01-18; 17:31 Uhr

Wir warten auf die aktualisierten Vorgaben nach der MP-Konferenz und werden dann veröffentlichen, wie die kommende Woche geplant ist.

Wir möchten allen Vollzeitschüler*innen, die ein Halbjahreszeugnis erhalten, die Möglichkeit geben, dass sie ihre noch nicht zurückgegebenen Leistungsfeststellungen abholen können. Die Organisation dazu geben wir bekannt, wenn wir die aktualisierten Vorgaben unseres Bildungsministeriums erhalten haben.

 

Stand: 2021-01-11; 01:40 Uhr

Bis zum 22. Januar 2021 wird weiterhin die Beschulung per Fernunterricht vorgenommen. Dies entspricht den aktuellen Vorgaben. Schüler*innen, die zuhause keine geeignete Infrastruktur für den Fernunterricht haben, melden sich bitte bei ihrer Klassenleitung. Wir ermöglichen dann die Teilnahme am Fernunterricht bei uns im Schulgebäude.

Nach dem aktuellen Stand wird in der Woche vom 25.01. bis zum 29.01.2021 die Möglichkeit bestehen, Präsenzunterricht an ein bis zwei Tagen für Abschlussklassen durchzuführen. Eine Entscheidung über eine tatsächliche Präsenzbeschulung  wird erst getroffen, wenn alle Entscheidungsparameter hinreichend sicher vorliegen (Gefahrenabschätzung, Feedback zum Lernfortschritt während des Fernunterrichts, neueste Vorgaben der Landesregierung).

Wir haben uns als Schulleitung in Kooperation mit unserem Kollegium nach unseren Möglichkeiten bemüht, die Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Online-Unterrichts zu optimieren. Unsere Schüler*innen und Kolleg*innen arbeiten mit TEAMS, konnten auch ohne Systemabstürze Videokonferenzen in ihrem Unterricht einbauen. Nach unserer Wahrnehmung haben wir als Schulgemeinschaft positive Fortschritte im Bereich der Gestaltung des Fernunterrichts gemacht.

Wir möchten weiter an einer Optimierung der Rahmenbedingungen und auch an der Optimierung des Fernunterrichts arbeiten, da auch in Zukunft solche Phasen wohl nicht ausgeschlossen werden können.

Bitte geben Sie den Klassenleitungen Rückmeldungen darüber, wie Sie als Eltern oder Schüler*in diese zweite Phase des Fernunterrichts wahrgenommen haben. Konstruktive Hinweise zu notwendigen und/oder wünschenswerten Weiterentwicklungen in diesem Bereich sind uns sehr willkommen.

 

 

Stand: 2020-12-31; 09:50 Uhr

Die Rahmenbedingungen für den Unterricht in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 wurden vom Ministerium spezifiziert. Die aktuellen Regelungen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Oberstes Ziel ist die Vermeidung von körperlicher Nähe, damit keine Ansteckungen stattfinden.
  • Es findet kein Präsenzunterricht statt (auch nicht für das BVJ, die BF1, BGY18).
  • Es findet an BBS‘en keine Notbetreuung statt.
  • Wenn Schüler*innen nicht die Möglichkeit haben, zuhause (oder ggfs. im Ausbildungsbetrieb) am Onlineunterricht teilzunehmen, wird die Schule eine Möglichkeit schaffen, dass notfalls im Schulgebäude eine Teilnahme am Online-Unterricht erfolgen kann. Die Schüler*innen, die von zuhause aus nicht am Online-Unterricht teilnehmen können, melden dies ihren Klassenleitungen, damit Lösungen gefunden werden.
  • Notwendige Leistungsfeststellungen werden durchgeführt.

Der Unterricht findet im Jahr 2021 auf alle Fälle gemäß des Stundenplans statt. Dies gilt ausdrücklich auch für die Phasen der Online-Beschulung.

Weitere Informationen werden hier veröffentlicht.

 

Stand: 2020-12-18; 16:40 Uhr

Alle Informationen zum Schulstart im Kalenderjahr 2021 werden für die Schüler*innen und Sorgeberechtigten hier kommuniziert.

Wichtig ist, dass der Unterricht exakt zu den Zeiten stattfindet, an denen Unterricht gemäß Stundenplan ausgewiesen ist. Welche Klassen tatsächlich im Präsenzunterricht beschult werden, ist noch nicht mit hinreichender Sicherheit zu sagen.

Sobald die entsprechenden Vorgaben und die Rahmenbedingungen für den Schulstart bekannt sind, wird hier veröffentlicht, welche Klassen durch Präsenzunterricht und welche Klassen durch Online-Unterricht beschult werden. Diese Information wird voraussichtlich am 01.01.2021 hier veröffentlicht.

Nach aktuellem Stand wird die Schülerbeförderung in unserem Kreisgebiet für die Zeit bis zum 15.01.2021 ausgesetzt. Dies würde bedeuten, dass wir keine Präsenzbeschulung durchführen könnten. Eine Klärung wird hier noch herbeigeführt.

Bitte lesen Sie die „Regelungen Schülerbeförderung und Beförderungen zu Kindertagesstätten“ der Kreisverwaltung.

Wir wünschen Ihnen einen guten Übergang in das kommende Jahr sowie eine gesegnete, erholsame Weihnachtszeit.

 

Stand: 2020-12-15; 09:12 Uhr

Kurze Ergänzung zur Befreiung von der Präsenzpflicht (16.-18.12.2020):

  • Die Nutzung der Befreiung von der Präsenzpflicht zählt nicht als Fehlzeit.

Kurze Ergänzung für die BGY18:

  • Der Präsenzunterricht im BGY18 nach den Ferien findet vom 04.-06.01.2021 statt.
    Anschließend wird voraussichtlich bis zum 15.01.2021 Onlinebeschulung erfolgen.

 

Bitte lesen Sie auch den folgenden Eintrag vom 14.12.2020, 17:30 Uhr…

 

Stand: 2020-12-14; 17:30 Uhr

Auf der Grundlage der neuen Vorgaben für die Beschulung unserer Auszubildenden vom 16.12.2020 bis zum 18.12.2020 gelten an unserer Schule folgende Vorgaben:

  • Alle angekündigten Klassen- und Kursarbeiten der Vollzeitbildungsgänge werden gemäß des Stundenplans und der Ankündigung geschrieben.
  • Grundsätzlich ist es erwünscht, dass sich alle Auszubildenden von der Präsenzpflicht an der Schule für diese Tage befreien lassen.
    Eine Befreiung erfolgt in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb.
    Senden Sie dazu eine Mail an die entsprechende Klassenleitung mit einer Kopie bzw. einem Foto eines entsprechenden Antrags auf Freistellung.
    Bei minderjährigen Azubis müssen Sorgeberechtigte diesen Antrag unterschreiben.
  • Alle Schüler*innen der Vollzeitbildungsgänge haben Anwesenheitspflicht für die angekündigten Klausuren und Klassenarbeiten.
    Für die übrigen Unterrichtsstunden können sie sich von der Präsenzpflicht befreien lassen.
    Senden Sie dazu eine Mail an die entsprechende Klassenleitung mit einer Kopie bzw. einem Foto eines entsprechenden Antrags auf Freistellung.
    Bei minderjährigen Schüler*innen müssen Sorgeberechtigte diesen Antrag unterschreiben.
    Wenn eine Befreiung von der Präsenzpflicht nicht erwünscht ist, muss kein Antrag gestellt werden.
  • Alle Lehrkräfte bieten in der Schule Unterricht (Wiederholung oder spezielle Förderung, keine Vermittlung neuer Lerninhalte) für die Azubis und Schüler*innen an, die sich nicht von der Präsenzpflicht freistellen lassen.
  • Die Azubis, die sich befreien lassen, klären mit Ihren Ausbildungsbetrieben, wie mit der freiwerdenden Zeit umzugehen ist.
    Es erfolgt keine Onlinebeschulung.
  • Die Schüler*innen, die sich von der Präsenzpflicht befreien lassen, sollten ihre freiwerdende Zeit zum Wiederholen von Lerninhalten nutzen.
    Es erfolgt keine Onlinebeschulung.

Ab dem 21.12.2020 beginnen die Weihnachtsferien.

Vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2020 findet

  • für die Klassen des BVJ Präsenzunterricht statt,
  • für die Klassen der BF1 Präsenzunterricht statt,
  • für die Kurse der BGY18 (Abiturjahrgang) Präsenzunterricht statt,
  • für alle Klassen der Berufsschule-Teilzeit Onlinebeschulung gemäß des geltenden Stundenplans statt,
  • für die Klasse BOS1 Onlinebeschulung gemäß des geltenden Stundenplans statt,
  • für die Klasse BF2 Onlinebeschulung gemäß des geltenden Stundenplans statt,
  • für die Jahrgangsstufe BGY19 Onlinebeschulung gemäß des geltenden Stundenplans statt,
  • für die Klassen BGYT20a und BGYT20b findet Onlinebeschulung gemäß des geltenden Stundenplans statt.

 

Stand: 2020-12-14; 11:04 Uhr

Es sind noch keine offiziellen Vorgaben bzgl. der Beschulung an uns übermittelt worden.

Gehen Sie bitte davon aus, dass die Beschulung wie geplant erfolgt. Bereiten Sie sich auf Leistungsfeststellungen vor.

Sobald wir eine Vorgabe erhalten und die Umsetzung dieser Vorgabe klar ist, werden wir an dieser Stelle eine entsprechende Information veröffentlichen.

Stand: 2020-12-13; 18:49 Uhr

Die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen ist jetzt schon einige Stunden vorbei. Wir haben als Schule noch keine neuen Vorgaben erhalten und werden den Präsenzunterricht gemäß Stundenplan durchführen.

Für die Schüler*innen ist Präsenzunterricht durch nichts zu ersetzen. Sollte tatsächlich keine Möglichkeit bestehen, alle Schüler*innen im Rahmen von Präsenzunterricht zu beschuhen, werden wir entsprechende Regelungen kommunizieren. Unser Ziel ist es nach wie vor, dass wir den Präsenzunterricht aufrechterhalten können.

 

Stand: 2020-12-02; 18:30 Uhr

Die Anzahl der positiv getesteten Schüler*innen an unserer Schule ist sehr gering. Ab und an erfahren wir von einer positiv getesteten Person. Daraufhin wird von uns vorsorglich mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufgenommen und wir leiten alle notwendigen Maßnahmen ein. Eine Ansteckung an unserer Schule hat bisher in keinem Fall stattgefunden. Mit dem Verhalten unserer Schüler*innen in dieser besonderen Zeit der Einschränkungen, sind wir sehr zufrieden.

Die Ministerin hat ein neues Schreiben an die Eltern unserer Schüler*innen verfasst und bittet um Veröffentlichung.

Sie können dieses Schreiben hier lesen.

 

Stand: 2020-11-05; 23:49 Uhr

Alle Schüler*innen, die sich aufgrund einer Befreiung von der Maskenpflicht im HomeSchooling befinden, nehmen ihre Schulbesuchspflicht wieder durch den Besuch des Präsenzunterrichts wahr. Sollten sie die aktuellen Hygieneregeln nicht erfüllen können, nehmen Sie zeitnah Kontakt mit Ihren Klassenleitungen auf. Die Schulleitung entscheidet über jeden Einzelfall, wie zu verfahren ist.

Aktuell erarbeiten wir ein Konzept, das es uns ermöglicht, Präsenzunterricht für große Klassen zu erteilen und gleichzeitig einen Abstand von 1,5 Metern zu wahren. Wir investieren zu Testzwecken in die notwendige Technik und hoffen, bald die notwendigen Voraussetzungen schaffen zu können.

Die Hygieneregeln mussten aufgrund von Rechtsprechung und neuer Vorgaben und Schreiben des Ministeriums angepasst werden.

  1. Maskenpflicht in Fluren, Treppenhäusern und Toiletten.
    Mit von dem Tragen einer MNB befreiten Personen führe ich persönlich Gespräche, in denen ich erfrage, ob sie diesen Teil der Maskenpflicht als zumutbar empfinden, damit sich alle Menschen an unserer Schule sicher fühlen können. Die persönliche Einstellung zur Wirksamkeit einer MNB ist hierbei nicht von Bedeutung.
  2. Grundsätzliche Maskenpflicht in Klassenräumen und Aufenthaltsbereichen in Gebäuden.
    Ausnahmen gelten, wenn dafür die Abstandsregeln gewahrt bleiben,
    – während Leistungsfeststellungen,
    – in Vollzeitklasse, wenn eine Befreiung von der Maskenpflicht vorliegt,
    – wenn eine offensichtliche Gefahr von den Masken ausgeht, z. B. bei Experimenten im Fach Chemie,
    – während der Nahrungsaufnahme.
  3. Falls Berufsschüler der Teilzeitklassen von der Maskenpflicht befreit sind, wird eine alternative Möglichkeit der Beschulung gesucht, damit die maskentragenden Azubis hinreichend geschützt sind, dies auch so empfinden und dies in den Ausbildungsbetrieben so ankommt.
  4. Außerhalb geschlossener Gebäude kann auch das Maskentragen verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet wird.
  5. In Büros und an Arbeitsplätzen besteht keine Maskenpflicht, wenn sich dort nur eine Person aufhält.

 

Stand: 2020-11-01; 18:34 Uhr

Die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) tritt vom 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 in Kraft.

Ein neuer Hygieneplan des Landes für Schulen, basierend auf dieser Verordnung, ist noch nicht veröffentlicht.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Unterrichts ist nun für unsere Schule in der CoBeLVO verankert.

Sollten Schüler*innen aus gesundheitlichen Gründen keine MNB während des Unterrichts tragen können, ist eine Beschulung in einem Raum mit den MNB-tragenden Mitschüler*innen nicht möglich. Hier müssen individuelle Lösungen gefunden werden. Bitte nehmen Sie zeitnah mit der Schulleitung Kontakt auf, falls nachvollziehbare Gründe vorliegen, die das Tragen einer MNB einschränken oder Ihres Erachtens ausschließen.

 

Stand: 2020-10-26; 16:39 Uhr

Ergänzung zu dem Eintrag vom 23.10.2020:

Besuchen Sie die Schule nicht, wenn Sie Symptome aufweisen, die einen Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung nahelegen könnten. Melden Sie sich in solchen Fällen krank und suchen Sie einen Arzt auf.

Der Schutz unserer Schüler und die Vermeidung von Schließungen bzw. Teilschließungen in unserer Schule, in den Ausbildugnsbetrieben sowie die Vermeidung von Quarantäne ist ein wichtiges Ziel, das wir mit allen Maßnahmen verfolgen, die wir in dem Bereich der Hygiene ergreifen.

Wenn Schüler*innen ein ärztliches Attest vorlegen, das von dem Tragen der MNB befreien soll, soll dieses zwei Kriterien genügen:

  1. Aus dem Attest muss sich nachvollviehbar ergeben, auf welcher Grundlage der Hausarzt seine Diagnose gestellt hat.
  2. Es sollte dargelegt sein, wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

Schüler*innen, die von dem Tragen einer MNB befreit werden möchten, müssen ihr Attest bei dem Schulleiter vorlegen, damit durch einen entsprechenden Vermerk Klarheit bzgl. der Akzeptanz an unserer Schule besteht. Darüberhinaus erfolgt eine Beratung, wie eine Beschulung sichergestellt werden kann, ohne Mitschüler*innen oder Lehrer*innen zu gefährden.

Eine Beschulung in dem gleichen Raum, in dem MNB-tragende Schüler*innen unterrichtet werden, ist an unserer Schule aktuell nicht vertretbar.

Ein Fernbleiben vom Unterricht, das durch eine Sorge vor Ansteckung begründet wird, ist nicht ausreichend entschuldigt. In diesem Fall handelt es sich um unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht.

 

In welcher Form MNB-befreite Schüler*innen weiter vor Ort beschult werden können, hängt von der Entwicklung der kommenden Tage ab.

 

 

 

Stand: 2020-10-24; 21:59 Uhr

Sehr geehrte Schüler*innen und Sorgeberechtigte,

die Festlegung von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung, der Umgang mit der Umsetzung geltender Maßnahmen, ja schon die Kommunikation dieser Maßnahmen kann bei vielen Menschen ein hohes Maß an Befindlichkeiten auslösen. Oft wird aufgrund der Wortwahl oder des Nennens eines Namens in ein „Lager“ eingeordnet.

Die Leiter von Körperschaften, Betrieben, Behörden und Einrichtungen haben oder empfinden in manchen Bereichen der Umsetzung und Auslegung der Vorgaben einen Entscheidungsspielraum, wenn auch einen kleinen. Und wahrscheinlich kommt ein Zeitpunkt, an dem nicht nur über das, was getan und gesagt worden ist sondern auch über das, worüber geschwiegen und was unterlassen worden ist, nachgedacht und diskutiert werden wird.

Mir als Schulleiter scheint es deshalb hilfreich für die Schulgemeinschaft, wenn ich meine Position, die ich diesbezüglich habe, darlege, damit die Maßnahmen, die wir als Schule bekanntgeben, die Verlautbarungen, die zu diesem Thema i. d. R. von mir persönlich formuliert sind sowie meine Einzelfallentscheidungen für die Betroffenen besser einzuordnen und abzusehen sind.

Anfang der Woche wird eine entsprechende Positionierung auf der HomePage verlinkt.

Ich wünsche uns einen rücksichtsvollen und gesunden Start in die kommenden Schulwochen und hoffe, dass wir diese im Präsenzunterricht gestalten können. Bitte tragen Sie dazu bei, indem Sie sich selbst und die Mitschüler*innen anhalten, die geltenden Regeln an unserer Schule zu respektieren und zu befolgen.

Bitte lesen Sie noch den Eintrag vom 23.10.2020 zum Schulstart nach den Herbstferien.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor M. Jahn

 

 

Stand: 2020-10-23; 21:24 Uhr

Bitte lesen Sie bei Fragen zu den geltenden Regelungen an unserer Schule zur Corona-Bekämpfung regelmäßig auf unserer HomePage nach.

Aktueller Stand:

  • Die verschärften Regelungen zur Corona-Bekämpfung in unserem Landkreis werden von dem Landrat festgelegt.
  • Per Mail wurde die Schulleitung darüber informiert, dass für unsere Schule die Pflicht zum Tragen einer MNB für die gesamte Unterrichtszeit gilt.
    Eine entsprechende Verordnung oder Anordnung, aus der sich weitere Spezifikationen der Vorgaben herauslesen ließen, wurde bisher nicht zur Verfügung gestellt.
  • Sorge vor einer möglichen Infektion im Rahmen des Schulbesuchs reicht nicht als Entschuldigungsgrund für das Fernbleiben vom Unterricht.
  • Vom Tragen einer MNB kann unter Vorlage eines aussagekräftigen ärtzlichen Attestes befreit werden.
    Eine Klärung der Gültigkeit bzw. Anerkennung solcher Atteste erfolgt durch die Schulleitung.
  • Werden Schüler*innen vom Tragen einer MNB befreit, werden angemessene Maßnahmen eingeleitet, die zum Schutz der Klassenkolleg*innen und Lehrkräfte beitragen soll.
  • Es scheint sinnvoll,  bei der Wahl von Mund-Nase-Bedeckungen auf ein möglichst geringes Totraumvolumen zu achten. Als Totraum ist in diesem Fall der Hohlraum zwischen Gesicht und anliegender Maske bzw. MNB anzusehen.
  • Der Wechsel der MNB sollte mehrfach am Tag erfolgen können. Bitte führen Sie entsprechend frische MNB mit sich.
  • Aufgrund der Vermeidung von Infektionsübertragung durch Fahrgemeinschaften kann es zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und ggfs. Parkplatzknappheit kommen. Dies ist bei der Planung des Schulwegs zu berücksichtigen.

Weitere Informationen folgen, sobald diese von der Schulaufsicht oder dem Landrat kommuniziert worden sind.

 

Stand: 2020-10-22; 16:35 Uhr

Drei gute Nachrichten zum Schulstart nach den Herbstferien:

  1. Der Unterricht nach den Herbstferien startet als Präsenzunterricht, ohne Klassenteilungen, ohne Rollieren.
  2. Eine Infektionsgefahr an Schulen ist nach Aussage unserer Ministerin und den Studien an rheinland-pfälzischen Schulen nicht/kaum erkennbar, wenn wir unsere Konzepte weiter anweden.
  3. Die als äußerst hoch dargestellte Anzahl an „messbaren“ Infektionen, die durch den PCR-Test nachgewiesen werden, haben eine andere Aussagekraft, wenn diese in Relation zu der Anzahl der durchgeführten Tests und der Beschreibung von Kary Mullis gesetzt wird. Kary Mullis wurde im Jahr 1993 der Nobelpreis für die von ihm bereits 1983 (mit-)entwickelte PCR (Polymerase-Kettenreaktion) verliehen.

Was sagt eigentlich das Ergebnis eines PCR-Tests aus?
(Erklärung von dem Nobelpreisträger für die Entwicklung dieser PCR in unter 1:30 Minuten)

 

 

Stand: 2020-10-14; 19:50 Uhr

In einem Schreiben wendet sich Frau Dr. Stefanie Hubig (Ministerin für Bildung in RLP) zum Start der Herbstferien an alle Eltern und Sorgeberechtigten.

Bei allen Zahlen, die täglich auf uns einstürzen, sind die Werte zu den Sterbefällen, die das Statistische Bundesamt herausgegeben hat, sehr mutmachend.

Offizielle Angabe des Statistischen Bundesamtes zu den Sterbezahlen. Quelle: Statistisches Bundesamt; entnommen am 14.10.2020. Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Gesellschaft/bevoelkerung-sterbefaelle.html

Es besteht keine Übersterblichkeit (höhere Sterblichkeit als in den Vergleichsjahren zuvor) in diesem Jahr.
Die Sterblichkeit lag vor der Corona-Zeit unter der durchschnittlichen Sterblichkeit der vergangenen Jahre. Zu Beginn der „Corona-Zeit“ kam es zu vermehrten Sterbefällen, in etwa um die Anzahl, um die die Sterblichkeit zuvor niedriger lag.
Eine Erhöhung trat in den Tagen mit sehr hohen Temperaturen – unabhängig von Corona – nochmal auf. Insgesamt sind die Sterbefälle mit bzw. aufgrund von Covid-19 durch die rote Kurve, die fast konstant einen sehr niedrigen Wert ausweist, dargestellt.

Sie können die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes online nachlesen.

 

Stand: 2020-08-18; 19:00 Uhr

Unsere Schüler*innen verhalten sich angesichts der besonderen Situation sehr umsichtig und respektvoll. Wir sind darüber sehr erleichtert und erfreut. Die in unserer Schule geltenden Maßnahmen und Regeln im Rahmen eines Hygieneplans können Sie unter Grundlagen der Hausordnung auf unserer Homepage nachlesen.

In einem Sonderrundschreiben werden wichtige Fragen zur Schülerbeförderung durch den VRT (Verkehrsverbund Region Trier GmbH) beantwortet. Bitte nehmen Sie diese Informationen zur Kenntnis.

 

Stand: 2020-08-14; 00:14 Uhr

Heute hat die Schulleitung die Handreichung für den Sportunterricht sowie den ab dem 17.08.2020 geltenden Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz in der 5. überarbeiteten Fassung erhalten.

Wir werden uns bemühen, die verbleibende Zeit bis Montag zu nutzen, um diese Vorgaben umzusetzen.

In einem Schreiben wendet sich Frau Dr. Stefanie Hubig (Ministerin für Bildung in RLP) zum Schulstart an alle Eltern und Sorgeberechtigten.

Für den ersten Unterrichtstag beachten Sie bitte, dass die Klassenräume offen stehen, damit alle Schüler*innen sich unmittelbar dorthin begeben.

Es kann aufgrund der bestehenden Regelungen leider keine Begrüßung im Foyer stattfinden. Stattdessen gelten folgende Regelungen:

  • Berufsvorbereitungsjahr:
    Die Klasseneinteilung wird auf dem Schulhof vor Eingang B/C vorgenommen.
  • Berufsfachschule 1:
    Die Klasseneinteilung wird auf dem Schulhof vor Eingang B/C vorgenommen.
  • Berufliches Gymnasium, 11. Jahrgangsstufe:
    Die Klasseneinteilung wird auf dem Schulhof vor Eingang B/C vorgenommen.
  • Alle anderen Schüler*innen begeben sich bitte sofort in die Klassenräume, die auf dem Stundenplan ausgewiesen sind.
    Die Zugangsdaten finden Sie auf dieser Seite unter „Zugang zum Onlinestundenplan“.

 

Stand: 2020-07-17; 16:30 Uhr

  • Wie startet das neue Schuljahr?
  • ARTE-Beitrag: „Profiteure der Angst“

Deutschlandfunk und ARTE sind bisher nicht durch besonders reißerische Berichterstattung aufgefallen. Um so interessanter sind deren Beiträge, wenn darin erkennbar wird, wie es überhaupt zum weltweiten Ausrufen von Pandemien kommen kann oder wenn einzelne Maßnahmen der vergangenen Zeit untersucht werden.

Im Ministerium für Bildung wurde von dem Sprecher des Landeselternbeirats (Herrn Reiner Schladweiler) und der Ministerin für Bildung (Frau Dr. Stefanie Hubig) ein Elternschreiben am 3. Juli 2020 verfasst und die Schulen um Veröffentlichung gebeten.

 

„In den Schulen, unter den Schülern breitet sich dieses Virus nicht so aus, wie man das befürchtet hat zu dem Zeitpunkt, als man die Schulschließungen angeordnet hat.“
(Prof. Dr. med Reinhard Berner im Interview mit dem Deutschlandfunk am 14.07.2020)

Eine sehr ruhige Dokumentation von ARTE aus dem Jahre 2009 kann schon sehr betroffen machen, wenn man sich ca. 58 Minuten Zeit nimmt und Parallelen zwischen der damals weltweit ausgerufenen Pandemie „Schweinegrippe“ und der aktuell ausgerufenen Pandemie „SARS-CoV 2“ zieht.

„Profiteure der Angst“ ARTE/NDR Dokumentation 2009 – YouTube

 

Stand: 2020-06-04; 11:20 Uhr

Der Kiosk in der Schule hat wieder geöffnet, der Schulbetrieb normalisiert sich, wir hoffen auf die nächsten Lockerungen bzgl. der Vorgaben.

 

Stand: 2020-05-28; 19:38 Uhr

 

Für einige Busverbindungen hat ein Betreiberwechsel stattgefunden. Die Fahrkarten gelten weiterhin, es treten für die Fahrgäste keine Änderungen ein, die die Buslinien oder die Abfahrt- und Ankunftszeiten betreffen.

Schreiben der Kreisverwaltung zum Betreiberwechsel einiger Busverbindungen

 

Stand: 2020-05-28; 18:57 Uhr

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Frist für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe verlängert worden ist.

Ihre Bestellung können Sie in diesem Jahr in der Zeit vom Mai 2020 bis 1. Juli 2020 im Elternportal tätigen. Diese Frist ist von der Landesregierung festgelegt worden.

Bitte beachten Sie:
Sofern Sie die Bestellung nicht im vorgenannten Zeitraum abschließen, müssen Sie alle Lernmittel, die Ihr Kind im Schuljahr 2020/2021 im Unterricht benötigt, selbst kaufen!

 

Stand: 2020-05-25; 18:57 Uhr

Der Unterricht wird ab dieser Woche wieder gemäß der online einsehbaren Stundenpläne erteilt.

Für  größere Klassen (über 15 Schülerinnen und Schüler) wurden individuell Regelungen bzgl. der Beschulung durch die Klassenleitungen kommuniziert.

Die Klassen

  • BGY 19a
    BGY 19b
    BGY 19c
  • KM 19a
  • KTM 19a
  • ME 17a
    ME 19a
    ME 19b
  • SHK 19a
  • VM19a

werden in zwei Lerngruppen aufgeteilt, die im wöchentlichen Wechsel mit Präsenzunterricht in der Schule beschult werden.

Bei Fragen bzgl. der Zuordnung zu den Gruppen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Klassenleitung.

 

Stand: 2020-05-12; 20:40 Uhr

In der Woche ab dem 18.05.2020 werden weitere Klassen, zusätzlich zu den bisher einbestellten Berufsschulklassen, wieder im Präsenzunterricht beschult.

  • MA19a
  • STR19a
  • ME18a
  • ME18b

Bitte informieren Sie Ihre Ausbildungsbetriebe, damit Sie für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden.

Wir sind bestrebt, dass möglichst alle Azubis in diesem Schuljahr noch im Präsenzunterricht beschult werden können. Ab dem 25.05.2020 werden wir die Klassen gemäß Plan einbestellen. Sollten wir aufgrund der Corona-bedingten Absenzen von Lehrkräften keine hinreichende Versorgung einer Klasse mit Fachunterricht leisten können, wird der verfügbare Unterricht auf einen Tag gebündelt. Die übrigen Stunden werden per HomeSchooling beschult.

 

Stand: 2020-05-08; 17:05 Uhr

Das Ordnungsamt hat uns darum gebeten, unsere Schüler nochmal für die Einhaltung der Vorschriften der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung zu sensibilisieren.

Besonders wichtig ist im öffentlichen Bereich das Einhalten des Abstandes von mindestens 1,5 m oder das Tragen eines MNS (Mund-Nasen-Schutzes), falls dieser Abstand nicht eingehalten werden kann. Dort, wo es vorgeschrieben ist, ist ein MNS zu tragen.

In der kommenden Woche wird das Ordnungsamt verstärkt kontrollieren und Verwarnungen aussprechen. Dies gilt besonders für die Bushaltestellen und den ZOB. In der darauf folgenden Woche werden dann Bußgelder verhängt. Die Regelungen der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung sind einzuhalten.

Diese Abstandsregeln gelten auch für unsere „Raucherecke“. Auch dort plant das Ordnungsamt Kontrollen, ggf. Verwarnungen und das Verhängen von Bußgeldern.

Raucher könnten dies zum Anlass nehmen, mit dem Rauchen aufzuhören, was mit Sicherheit die beste Lösung wäre.
Sollte die Raucherecke keine Möglichkeit des Abstandhaltens mehr bieten, müssen Sie auf andere öffentliche Flächen ausweichen.

Rauchen auf dem Schulhof ist streng untersagt. Bitte beachten Sie das und wirken Sie darauf hin, dass die Schulleitung nicht gezwungen ist, diesbezüglich hart durchzugreifen.

 

Stand: 2020-05-07; 16:44 Uhr

Die Stundenpläne für die kommende Woche (ab dem 11.05.2020) sind online.

Sollten Unterrichtsstunden in der 10. Stunde liegen, ist dies zu vernachlässigen. Um 15:10 Uhr, also nach der 9. Stunde endet der Unterricht spätestens.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Gebäude die Abstände zu Ihren Mitmenschen einhalten oder sich einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Achten Sie darauf, dass nicht auf dem Schulgelände geraucht werden darf. Erinnern Sie ggf. Ihre Mitschüler(inn)en daran, damit die Schulleitung nicht gezwungen ist, Saktionen zu verhängen.

 

Stand: 2020-05-06; 22:45 Uhr

Aktuell arbeiten wir an dem Stundenplan für die kommende Woche (ab dem 11.05.2020).

Die Präsenzbeschulung in unseren Klassenräumen wird für die Berufsschulklassen der Fachstufe 2 (i. d. R. 3. Ausbildungsjahr) sowie die Klassen KTM18a, SHK18a, VM18a geplant.

Die Vollzeitklassen werden gemäß der Einträge in WebUNTIS in der kommenden Woche beschult.

Die Stundenpläne werden voraussichtlich nicht vor Donnerstagabend (07.05.2020) als Online-Version zur Verfügung stehen. Die Berufsschultage bleiben entsprechend der bisherigen Berufsschultage konstant.

Die Präsenz-Beschulung der Abschlussklassen der Berufsschule in Teilzeit endet mit dem 22.05.2020. Dies betrifft die folgenden Klassen:

  • BZ 17a
  • IT 17a
  • MA 17a
  • ML 17a
  • STR 17a + b
  • TI 17a
  • VM 17a

Stand: 2020-05-06; 22:40 Uhr (Elternbrief der ADD)

Bitte lesen Sie als Eltern den Elternbrief der ADD ggf. in Ihrer eigenen Muttersprache:

Albanisch
Arabisch
Bosnisch
Bulgarisch
Chinesisch
Deutsch
Englisch
Farsi
Griechisch
Italienisch
Kroatisch
Kurdisch
Polnisch
Portugiesisch
Russisch
Serbisch
Spanisch
Tigrinya
Ungarisch

Stand: 2020-05-03; 19:57 Uhr

Aktuell erhalten Sie einen Sicherheitshinweis, wenn Sie unsere Seite besuchen wollen.

Die Laufzeit für das Sicherheitszertifikat unseres Servers muss verlängert werden. Wir bitten dieses Problem zu entschuldigen.

Der Unterricht findet ab Montag, dem 04.05.2020 gemäß der Angaben des Online-Stundenplans statt. Aufgrund der Vorgaben können nicht alle Lerngruppen im Schulgebäude beschult werden. HomeSchooling bedeutet, dass der Unterricht nicht im Schulgebäude durchgeführt werden kann. Für das HomeSchooling wird den SuS von ihren Lehrerinnen und Lehrern weiterhin Arbeits- und Lernmaterial online bereitgestellt.

 

Stand: 2020-04-29; 16:35 Uhr

Schülerbeförderung

Sollten Sie Informationen zur Schülerbeförderung benötigen, finden Sie diese in den beiden verlinkten Dateien:

Schülerbeförderung, Regelfahrplan_ab dem 04.05.2020,

Fragenkatalog zur Schülerbeförderung, Maskenpflicht etc.

 

Abbestellte Klassen

  • am Freitag, dem 30.04.2020
    BF2T19a
  • am Dienstag, dem 05.05.2020
    BF1T19a; BF1T19b; BF1T19c;
    BF2T19a;
    BVJ19a; BVJ19b; BVJ19c;
    BGY19a; BGY19b; BGY19c;
    BGY18
  • am Freitag, dem 08.05.2020
    BF1T19a; BF1T19b; BF1T19c;
    BF2T19a;
    BVJ19a; BVJ19b; BVJ19c;
    BGY19a; BGY19b; BGY19c;
    BGY18

 

Stand: 2020-04-28; 19:15 Uhr

Der Unterricht, der ab kommendem Montag, dem 04.05.2020 im Gebäude unserer Schule stattfindet, wird in WebUNTIS entsprechend ausgewiesen. Bitte informieren Sie Ihre Betriebe, dass eine Freistellung für diesen Unterricht ab kommender Woche wieder gemäß des Stundenplans erfolgen muss.

Die Stundenpläne können Sie online einsehen, die Planung läuft aktuell.

 

Berufsschulklassen der dualen Ausbildung:

IT17a; MA17a; SHK18a; STR17a; STR17b; TI17a

 

Vollzeitbildungsgänge:

(Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich werden alle Bildungsgänge wieder im Präsenzunterricht hier in der Schule beschult. Bitte rufen Sie Ihren Stundenplan rechtzeitig online ab.)

 

Stand: 2020-04-28; 12:00 Uhr

Aktuell sammeln wir Erfahrungen bei der stufenweisen Öffnung der Schule.

Die Planungen für die kommende Woche, ab dem 04.05.2020, werden voraussichtlich am Donnerstag abgeschlossen sein.
Sobald eine zuverlässige Planung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle eine entsprechende Information.

Ab dem 04.05.2020 werden die Unterrichtsstunden, die im Schulgebäude als Präsenzunterricht erteilt werden, in WebUNTIS ausgewiesen. Die Unterrichtsstunden, für die Material bereitgestellt wird und die online betreut werden, werden in WebUNTIS dann nicht mehr erscheinen.

 

Stand: 2020-04-26; 15:17 Uhr

Morgen, am 27.04.2020, beginnt die schrittweise Öffnung unserer Schule. Die Klassen, die in dieser Woche gemäß des geltenden Stundenplans in den Gebäuden der BBS-Wittlich beschult werden, sind unter dem Datum 2020-04-22 weiter unten aufgeführt.

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen, die Ihnen von Ihren Klassenleitungen mitgeteilt worden sind sowie den Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz. Wir wissen, dass diese Regelungen sehr umfangreich sind, teilweise selbstverständlich und über die Medien sehr intensiv kommuniziert sind.

Die wesentlichen Regeln, die auf dem Schulgelände gelten, sind hier kurz zusammengefasst.

 



 

  1. Abstand halten (mind. 1,5 m)
    Immer dann, wenn das nicht möglich ist besteht MNS-Pflicht (Mund-Nase-Schutz-Pflicht).
    Tragen Sie Ihren persönliche MNS immer griffbereit und setzen Sie diesen vorsorglich außerhalb der Klassenräume in den Fluren und Treppenhäusern auf, da Sie dort nicht in der Lage sind, einen Mindestabstand von 1,5 m sicher zu halten.
  2. Rechts halten,
    damit der Abstand in Fluren und Treppenhäusern gewahrt werden kann.
  3. Im Unterrichtsraum aufhalten.
    Gehen Sie beim Betreten des Gebäudes sofort in Ihren Unterrichtsraum. Die Unterrichtsräume stehen dafür offen.
  4. Hände waschen
    Durch Händewaschen schützen Sie sich selbst besser und gesundheitsschonender vor einer Infektion als durch die Verwendung von Desinfektionsmittel. Wir haben Desinfektionsmittelspender im Gebäude aufgestellt. Wenn Sie sich jedoch in Ihrem Klassenraum oder in den Toilettenräumen mit Seife die Hände gründlich waschen, ist eine Verwendung der Desinfektionsmittel nicht notwendig.
  5. Nicht in Fluren und Treppenhäusern verweilen

 

 

Stand: 2020-04-22; 21:35 Uhr

Der aktuelle Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, der die Grundlage für die Maßnahmen der Schulen ab dem 27.04.2020 bildet, ist nun offiziell vom Ministerium für Bildung den Schulen zugesendet worden.

Dieser Hygieneplan enthält wichtige Informationen zu dem Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie Vorgaben für uns als Lehrkräfte. Bitte lesen Sie sich diesen Hygieneplan durch, um die an unserer Schule geplanten Maßnahmen besser verstehen und einordnen zu können. Sie erhalten in Kürze von den Klassenleitungen weitere Informationen, die ab dem 27.04.2020 alle Schülerinnen und Schüler betreffen, die wieder in unserem Schulgebäude beschult werden.

Aus technischen Gründen ist es aktuell nicht möglich, in dem Online-Stundenplan durch WebUNTIS nur die Unterrichte auszuweisen, die wieder in dem Schulgebäude vorgenommen werden. Beachten Sie deshalb die Informationen, die Ihnen die Klassenleitungen zukommen lassen.

In der Woche ab Montag, dem 27.04.2020  werden gemäß Stundenplan bei uns im Schulbebäude folgende Klassen beschult:

  • BOS1
  • BF2
  • Berufsschulklassen der Fachstufe 2:
    BZ 17a
    EG 17a
    EL 17a
    IT 17a
    KM 17a
    KM 17b
    KTM 17a
    MK 17a
    ML 17a
    MT17a
    SHK 17a
    TI 17a
    VM 17a

Bitte rufen Sie regelmäßig ihre Informationskanäle ab, über die Ihre Klassenleitungen mit Ihnen kommunizieren.

Die genauen Informationen erhalten Sie von Ihren Klassenleitungen.

 

Stand: 2020-04-19; 18:12 Uhr

Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Arbeits- und Lernmaterial wird in der kommenden Woche wieder so erfolgen, wie dies vor den Osterferien der Fall war.

Ab dem 27.04.2020 werden die folgenden Klassen wieder in den Räumlichkeiten der Schule beschult:

– BGY17 (Möglichkeit der Präsenz für die Abiturfächer… wie und wann ist noch offen)

– BOS1 (Unterricht)

– BF2 (Unterricht)

– Berufsschulklassen der Fachstufe 2 (Unterricht)

Wie diese Planung konkret aussehen wird, werden wir gegen Ende der Woche spätestens veröffentlichen können. Es gelten aktuell die Vorgaben, dass nicht mehr als 15 SuS in einem Raum beschult bzw. geprüft werden dürfen. Ein Abstand von 1,5 m ist in dem Räumen zu gewährleisten.

 

Stand: 2020-04-19; 17:48 Uhr

Der Unterrichtsbetrieb wird erst ab dem 27.04.2020 wieder in den Schulgebäuden aufgenommen. Ab dem 20.04.2020 beginnen die Vorbereitungen für diese schrittweise Öffnung der Schule.

Jede Schule wird in einem gewissen Rahmen selbst Entscheidungen treffen müssen, wie diese Beschulung unter Einhaltung der Auflagen umsetzbar ist.

Weitere Informationen folgen, sobald wir für unsere Schule genauere Planungen veröffentlichen können.

Die Landesregierung hat für die Eltern einen entsprechenden Brief veröffentlicht, den Sie hier nachlesen können:

Elterninformation zur stufenweisen Schulöffnung 16042020

 

Stand: 2020-04-06; 15:30 Uhr

Das Pädagogische Landesinstitut (PL) hat jetzt Kurzfassungen des bereits Ende März erstellten Elternbriefes zur Verfügung gestellt. Die Kurzfassung liegt in verschiedenen Sprachen vor: in Arabisch, Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch.

Sie finden diese Versionen des Elternbriefs unter:

https://schuleonline.bildung-rp.de/unterstuetzung-fuer-eltern-und-schueler.html.

Stand: 2020-04-01; 20:16 Uhr

Das Pädagogische Landesinstitut (PL) hat einen Elternbrief verfasst, in dem viele Informationen und Anregungen für die Gestaltung der Lernumgebung während der Schulschließung formuliert sind.

Bitte lesen Sie als Eltern bzw. Sorgeberechtigte diesen Brief und beachten Sie, wenn Sie den Verlinkungen folgen, dass für die berufsbildenden Schulen Leistungsfeststellungen während dieser Zeit ausdrücklich zugelassen sind. In einigen Verlautbarungen, die primär an andere Schularten adressiert scheinen, wirkt dies etwas anders. Lesen Sie dazu auch den kurzen Beitrag von heute, 13:01 Uhr.

20200331_Elternbrief_PL

 

Stand: 2020-04-01; 13:01 Uhr

Auch während der geschlossenen Schule können und werden Leistungsfeststellungen in vielfältiger Form von den Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies ist rechtlich eindeutig geklärt.

Zitat aus einem Schreiben der ADD vom 01.04.2020

„[…] das EPOS-Schreiben vom 27.03.2020 von Frau Ministerin Hubig hat zunächst zu Irritationen im Bereich BBS geführt. Frau Ministerin Dr. Hubig hat sich in Ihrem Schreiben zur Leistungsfeststellung über die Schularten hinweg grundsätzlich geäußert. Davon unbenommen sind die bisherigen Regelungen für Berufsbildende Schulen gemäß §31 Abs. 2 BBiSSchO. Leistungsfeststellungen sind weiterhin in vielfältigen Formen möglich; auch bei geschlossenen Schulen.“

 

 

Stand: 2020-03-26; 21:55 Uhr

Die Prüfungen der BOS1 werden nach dem aktuellen Stand der Vorgaben wie geplant durchgeführt.

Sollte eine andere Entscheidung getroffen werden, werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler zeitnah darüber informiert.

 

Stand: 2020-03-26; 15:50 Uhr

Das Ministerium hat uns heute mitgeteilt, dass die Abiturprüfungen wie geplant durchgeführt werden sollen.

Gleichzeitig ist allen Entscheidungsträgern bewusst, dass die Rahmenbedingungen sich sehr dynamisch ändern und ggf. dazu führen können, dass unvorhersehbare Änderungen zu einer neuen Entscheidung führen können. Wir stellen uns jedoch auf eine Prüfung gemäß dem vorliegenden Prüfungsplan ein.

 

Stand: 2020-03-19; 16:50 Uhr

Heute wurde die Vereinbarung der Ausbildungspartner vom Ministerium für Bildung veröffentlicht.

Die Kurzfassung der für unsere SuS und LuL relevanten Vereinbarungsbestandteile:

  • Auszubildende müssen trotz der Schulschließungen in ihren Ausbildungsbetrieb.
  • Die Azubis werden im Umfang der normalerweise regulär erteilten Freistellung für den Berufsschulunterricht von den Betrieben für das Lernen und Erarbeiten von Unterrichtsinhalten freigestellt.
  • Die Freistellung kann an anderen Tagen als den regulären Berufsschultagen erfolgen. Der Umfang muss jedoch den regulären Berufsschultagen entsprechen.
  • Die Lehrkräfte bieten für die Schülerinnen und Schüler Lern- und Arbeitsmaterial an und stehen für Rückfragen und eine geeignete Kommunikation zur Verfügung.
  • Sollte ein Betrieb einen Azubi von der Bearbeitung der bereitgestellten Lern- uns Arbeitsmaterialien beurlauben lassen wollen, ist dies nur aus wichtigen Gründen möglich. Der Betrieb muss in diesem Fall einen Antrag bei der zuständigen Berufsschule stellen.

Der Text der Vereinbarung ist auf der Seite „… Informationen für Betriebe“ abgedruckt.


Stand: 2020-03-16, 15:35Uhr

Die Lehrerinnen und Lehrer werden je nach Bildungsgang, Klasse und Fach unterschiedliche Kanäle für die Bereitstellung von Material und Übungsaufgaben verwenden.
Bitte wenden Sie sich per Mail an Ihre Lehrer(innen), damit diese Ihnen den gewählten Kanal mitteilen können.

Ab Mittwoch, dem 18.03.2020 soll für die an jedem Tag ausfallenden Unterrichtsstunden Material für Sie online angeboten werden. Sehen Sie in WebUNTIS nach, falls Sie keine anderslautende Information von der unterrichtenden Lehrkraft erhalten haben. In WebUNTIS sind ggf. Aufgaben, Arbeitsblätter sowie Hinweise für die Sie hinterlegt. Wenden Sie sich an Ihre Lehrer(innen) per Mail, falls Sie ab Mittwoch keine Materialien oder Hinweise über den Kommunikationskanal erhalten haben sollten.

Die Mailadresse der LuL finden Sie auf der HomePage unter Unsere Schule | Lehrer.


Stand: 2020-03-15, 18:15 Uhr

  • Für alle SuS wurden individualisierte Benutzerkonten für WebUNTIS erstellt, die Benutzernamen sind folgendermaßen aufgebaut:
    Klassenbezeichnung gefolgt von einem Unterstrich gefolgt von den ersten 3 Buchstaben des Vornamens gefolgt von den ersten 4 Buchstaben des Nachnamens.
    Umlaute werden entsprechend aufgelöst.Beispiel: Franz Kröger aus der Klasse BVJ19a erhält den Namen bvj19a_frakroe.

    Als Kennwort für die Erstanmeldung wurde das Geburtsdatum nach dem Muster JJJJMMTT vorgegeben. Dieses Kennwort muss aus Gründen der Sicherheit bei der ersten Anmeldung geändert werden.
    Beispiel: Ein Geburtstag am 4. Juli 2001 führt zu dem Kennwort 20010704.
  • Alle SuS können sich den kostenlosen Messenger von UNTIS bereits installieren, da dieser voraussichtlich für die weitere Kommunikation von einigen Lehrkräften genutzt wird.
  • Alle SuS können sich, falls Sie dies wünschen, kostenlos bei Office365 anmelden. Der Benutzername sowie das Kennwort sind weiter unten erklärt. Daraufhin können die SuS sowohl eine Desktop-Version als auch Versionen von Apps für Android als auch iOS herunterladen und kostenlos nutzen.
  • Weitere Informationen folgen…

Stand: 2020-03-14, 20:38 Uhr

  •  Viele Fragen sind noch offen
    (Leistungsfeststellungen, Freistellung der Azubis für Arbeits- und Übungsphasen mit Material, das von den Unterrichtenden zur Verfügung gestellt wird etc.)
  • Die ADD hat einen Elternbrief geschrieben, den die Eltern bitte zur Kenntnis nehmen.
    Schließung der Schulen, Elternanschreiben
  • Am 16.03.2020 wird das Kollegium an einem Konzept für die Bereitstellung von Lern- und Arbeitsmaterial arbeiten; im Anschluss erhalten Sie weitere Informationen.
  • Sobald alle Konten für Office365 erstellt sind, werden wir dies hier ebenfalls bekannt geben.
    Aktuell sind die bereits in diesem Schuljahr verwendeten Schülerkonten gem. der unten angegebenen Namenskonvention angepasst worden, die Kennwörter wurden nicht verändert. (Klassenbezeichnung gefolgt von einem Unterstrich gefolgt von der Anmeldekennung an unseren Schul-PCs).

Stand: 2020-03-13, 18:54 Uhr

Ab Montag, den 16.3.2020 bleibt unsere Schule bis auf Weiteres aufgrund einer Anordnung der ADD für Schüler und Schülerinnen geschlossen.

Wir halten Sie über die aktuellsten Entwicklungen und Anweisungen des Ministeriums durch diese Seite auf dem Laufenden.


Aktuell bereiten wir die Möglichkeit vor, Unterrichtsmaterial auf digitalem Weg mit den Schülerinnen und Schülern austauschen zu können.

Wir werden mit allen unseren SuS über Microsoft Office365 kommunizieren. Das Programm wird für die SuS kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Viele Lerngruppen nutzen für Ihren Unterricht bereits dieses Programmpaket.

Um die Administration zu vereinfachen werden im Laufe des Tages alle Schüler-Konten umbenannt.

Bereits verwendete Kennwörter bleiben gültig.
Noch nicht verwendete Konten erhalten das Kennwort AAaa1111.

Jedes Schülerkonto erhält folgenden Aufbau:

KLASSE_VvvNnnnTT@bbsftuw.onmicrosoft.com


Umlaute wie z. B. „ü“ werden als Vokal mit angehängtem „e“ geschrieben.
TT steht für den Tag der Geburt mit 2 Stellen, ggf. mit einer führenden 0.

Beispiel: Verena Müller aus der Klasse SHK19a, Geburtstag am 06.12.2000

SHK19a_VerMuel06@bbsftuw.onmicrosoft.com