Informationen für Betriebe

Stundenplan

Stand: 2021-07-15; 21:19 Uhr

Unser Sekretariat ist in den den Sommerferien von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Vom 02. – 13.08.2021 ist unsere Schule geschlossen.

Ab dem 30.08.2021 beginnt der normale Schulbetrieb mit den gewohnten Öffnungszeiten.

Der neue Stundenplan für das Schuljahr 2021/22 wird spätestens ab dem 27.08.2021 online verfügbar sein. Die Schultage der Berufsschulklassen können Sie jetzt schon hier einsehen.

Ergebnis der Testungen

Nach vielen tausend Testungen ist mir als Schulleiter an unserer Schule ein einziger Fall bekannt geworden, der durch einen PCR-Test als echtpositiv bestätigt worden ist, was nicht bedeutet, dass starke Krankheitssymptome aufgetreten wären. Dies ist erfreulich, da sich daran erkennen lässt, dass der Besuch unserer Schule durchgehend gesundheitlich völlig unbedenklich war. Es wurde während der gesamten Corona-Zeit keine einzige Ansteckung in unserer Schule erkannt bzw. nachgewiesen.

Stand: 2021-06-10; 18:59 Uhr

Unterricht ab dem 14.06.2021

Ab dem kommenden Montag, dem 14. Juni 2021, wird der Unterricht wieder im Klassenverband in Präsenz durchgeführt.

Die Vorgaben des Hygieneplans haben sich grundsätzlich nicht wesentlich geändert. Bedeutend ist die Anpassung an die aktuell empfundene Gefährdungslage. Es darf ein Abstand von 1,5 Metern während des Unterrichts unterschritten werden, wenn ansonsten nicht im Klassenverband unterrichtet werden könnte.

 

 

Stand: 2021-06-07; 20:01 Uhr

Uns fehlen noch konkrete Angaben bzgl. der Hygienevorgaben. Erst nach dem Erhalt der Vorgaben zu den Hygieneauflagen an Schulen können wir mitteilen, wie der Unterricht konkret durchgeführt werden kann.

In dieser Woche wird der Unterricht so, wie dies von uns vor den Ferien bereits mitgeteilt worden ist, durchgeführt.

Ab kommender Woche scheint ein Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler möglich zu sein.

Stand: 2021-05-28; 16:10 Uhr

Beschulung der Azubis nach den Pfingsferien 2021

Der Unterricht aller Azubis der Abschlussklassen endet (auf Anweisung des Bildungsministeriums) mit den schriftlichen Prüfungen. Somit können wir viele kleinere Lerngruppen wieder vollständig in der Schule beschulen. Bei größeren Klassen, die sehr gute Lernfortschritte im Rahmen von Onlineunterricht erzielen konnten, verzichten wir teilweise auf eine Hybridbeschulung (ein Teil im Schulgebäude, ein Teil daheim online).

Die Klassenleitungen haben Ihre Schüler:innen bereits informiert über die Beschulung nach den Pfingsferien informiert. Die Beschulung findet auf alle Fälle gemäß des Stundenplans statt.

Grundsätzlich gilt für die Klassen der Berufsschule in Teilzeit:

  • Die geltenden Hygienevorgaben werden eingehalten.
  • Klassen bzw. Lerngruppen mit bis zu 16 Schüler:innen werden in Präsenz beschult.
  • Die Klassenleitungen teilen Ihren Schüler:innen ggfs. mit, welche Zuteilung zu Teilungsgruppen für den Präsenz- und den Online-Unterricht erfolgt ist.

Stand: 2021-04-27; 20:51 Uhr

Qualifizierte Bescheinigung für eine Testung außerhalb der Schulen

Grundsätzlich sind für Schüler:innen zwei Selbsttestungen in der Schule pro Woche verpflichtend durchzuführen, wenn sie an mehr als einem Tag in der Schule beschult werden und diese beiden Tage nicht unmittelbar aufeinander folgen.

Qualifizierte Bescheinigungen über Testungen außerhalb der Schule werden ausschließlich anerkannt, wenn diese durch ein Impfzentrum erstellt oder ärztlich attestiert oder von einer offiziell dazu befugten Stelle durchgeführt und bescheinigt wurden. Diese Testungen dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, wenn sie in der Schule anerkannt werden sollen.

Eine qualifizierte Selbstauskunft ist bis auf Weiteres kein Ersatz für eine Selbsttestung in der Schule. Dies gilt auch für Selbsttestungen, die in einem Ausbildungsbetrieb erfolgt sind, wenn diese nicht entsprechend von medizinisch geschultem Personal attestiert werden.

Stand: 2021-04-23; 16:00 Uhr

Neues Gesetz – neue Regeln und Vorgaben – Versuch der Kontinuität und Planbarkeit

Unser Gesetzgeber hat auf Bundesebene ein neues Gesetz verabschiedet. Aus diesem Gesetz abgeleitet haben wir neue Vorgaben erhalten, die wir ab dem 26.04.2021 an unserer Schule umsetzen müssen. Gleichzeitig versuchen wir, die größtmögliche Kontinuität und Planbarkeit für unsere Schüler:innen und unsere Ausbildungspartner zu gewährleisten. Solange es möglich ist, möchten wir unter Wahrung der Hygienerichtlinien den Präsenzunterricht für möglichst viele Auszubildende aufrecht erhalten. Dazu haben wir unsere Einsatzpläne angepasst.

Die Regelungen, die für die Schulen ab kommendem Montag gelten, finden Sie hier.

Der Unterricht findet für die von uns beschulten Auszubildenden in Präsenz statt. Abweichungen davon werden durch die Klassenleitungen mitgeteilt. Auch im Fall von Wechselunterricht sind die Auszubildenden für die Unterrichtszeit freizustellen, damit sie die bereitgestellten Aufgaben bearbeiten können.

Es dürfen keine Schüler:innen mehr beschult werden, die wöchentlich nicht zwei Testungen (Selbsttestungen oder Testungen in Testzentren oder ärztlich durchgeführte Testungen) absolvieren. Minderjährige Personen müssen diese Testungen entweder in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte durchführen oder einen qualifizierten Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen. Dieser netagive Test darf beim Betreten der Schule nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Testung unter Anleitung der Sorgeberechtigten und ein entsprechendes Schreiben der Sorgeberechtigten reicht nicht aus. Volljährige Schüler:innen können eine Testung in der Schule durch eine schriftliche Erklärung, dasss in den vergangenen 24 Stunden ein Test mit negativem Ergebnis absolviert wurde, ersetzen.

Hierzu besteht eine Dokumentationspflicht der Schule.

Stand: 2021-04-15; 12:00 Uhr

Beginn der freiwilligen Selbst-Testungen

Viele andere Schulen hatten bereits vor uns Testkits für Selbsttestungen erhalten. Seit Anfang dieser Woche waren Selbsttests an unserer Schule verfügbar. Wir bemühen uns darum, dass offene Rechtsfragen geklärt werden. Sobald diese Klärungen erfolgt sind, werden wir die Anzahl der Testungen erhöhen. Aktuell sammeln wir Erfahrungen, indem wir durch eine besonders ausgebildete Kollegin Selbsttestungen betreuen lassen.

Stand: 2021-03-11; 18:01 Uhr

Ab kommender Woche treten wir in die nächste Phase der Öffnung unserer Schule ein.

Wir möchten unsere Schüler*innen möglichst in Präsenz hier vor Ort beschulen, um einen weiteren Schritt Richtung Normalität zu gehen.

Die neue Planung ist in WebUNTIS veröffentlicht.

Zusammenfassend kann die Planung für die Berufsschulklassen (Teilzeitklassen) folgendermaßen skizziert werden:

  • Grundsätzlich erfolgt die Beschulung aller Klassen an allen Schultagen in Präsenz.
  • Ausnahmen von der Präsenzbeschulung:
    IT20a und KTM19a werden am Zusatztag im Homeschooling beschult, an dem wöchentlichen Berufsschultag hier in der Schule.
    Die Räume sind im Stundenplan ausgewiesen, bei Beschulung in zwei nahegelegenen Räumen sind beide Räume ausgewiesen.

Bei der Planung der Raumzuweisungen wurden die Raumkapazitäten unter Einhaltung der Abstandswahrung berücksichtigt.

 

Stand: 2021-03-05; 16:41 Uhr

Ab dem 08.03.2021

Um die weitere Öffnung der Schule schrittweise voranzubringen, werden wir in der kommenden Woche, ab dem 08.03.2021, viele Vollzeitbildungsgänge einbestellt.

Bei den Berufsschulklassen (Teilzeit) werden die bestehenden Regelungen fortgesetzt.
Die Klassenleitungen informieren die SuS ihrer Klassen, die in Präsenz beschult werden.

Für die Schüler*innen aller einbestellten Klassen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtend.

Ab dem 15.03.2021

Ab dem 15.03.2021 werden alle Klassen wieder in Präsenz beschult.

Wir werden ausloten, welche Klassen vollständig beschult werden können und welche ggfs. einen Wechselunterricht angeboten bekommen. Sie werden zeitnah darüber informiert.

Wesentliche Informationen werden immer wieder auf dieser Seite aktualisiert.

 

Stand: 2021-02-26; 12:22 Uhr

Die Schüler*innen der folgenden Berufsschulklassen mit Abschlussprüfungen (AP1 oder AP2) werden in Präsenzform unterrichtet:

  • MA18a (ab 01.03.2021)
  • MK19a (ab 18.02.2021)
  • STR18a (ab 01.03.2021)
  • STR18b (ab 01.03.2021)
  • TI18a (ab 25.02.2021)
  • VM18a (ab 25.02.2021)
  • VM19a (ab 25.02.2021)

Die Hygienevorgaben werden beachtet.

Stand: 2021-02-11; 19:59 Uhr

Das Fachreferat für die berufsbildenden Schulen hat uns die für uns wichtigen Vorgaben aufgrund der neuen Vorgaben der Landesregierung zugesendet.

Diese Vorgaben lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Die Regelungen bleiben bestehen, die wir seit den letzten Beschlüssen bereits umsetzen.
    (Hygienevorgaben beachten, Prüfungsklassen können in Präsenz beschult werden)
  • Die Kammern werden die Prüfungen entsprechend der Möglichkeiten durchführen.

Unsere Kolleg*innen unterrichten die Schüler*innen während der im Stundenplan ausgewiesenen Zeiten.

Auf diese Weise können wir den Präsenzunterricht nicht vollständig ersetzen, jedoch bei aktiver Beteiligung der Azubis einen guten Beitrag dazu leisten, dass ein großer Teil des vorgegebenen Unterrichtsstoffs erarbeitet werden kann.

Sollten Prüfungs-Klassen für Präsenzunterricht eingestellt werden, wird dies den Schüler*innen entsprechend von der Klassenleitung mitgeteilt. Die Hygienemaßnahmen werden eingehalten, damit sich weder Schüler noch Ausbildungsbetriebe noch Lehrkräfte Sorgen machen müssen.

Stand: 2021-02-09; 12:50 Uhr

Die Schüler*innen der Klasse MK19a wurden von ihrer Klassenleitung darüber informiert, dass der Unterricht ab der kommenden Woche teilweise in Präsenzform stattfindet. Die Termine für die Präsenzbeschulung werden von der Klassenleitung entsprechend kommuniziert.

Die Hygienevorgaben werden beachtet.

Stand: 2021-02-01; 11:10 Uhr

Die beiden Klassen EL19a und EL19b werden ab dem 2. Halbjahr (01.02.2021) zusammen als eine Klasse geführt.

Die Schüler der EL19b werden organisatorisch der EL19a zugeordnet. Somit ändern sich auch die Kennungen für die Zugänge zu den Portalen. Die Umstellung erfolgt in den nächsten Tagen sukzessive.

Stand: 2021-01-25; 12:40 Uhr

Die Schüler*innen der folgenden Klassen mit Abschlussprüfungen (AP1 oder AP2) haben von ihren Klassenleitungen Informationen über die Präsenzbeschulung in dieser Woche erhalten:

  • TI18a
  • VM18a
  • VM19a

Die Hygienevorgaben werden beachtet.

Stand: 2021-01-22; 08:35 Uhr

Für den Online-Unterricht an unserer Schule haben wir viele sehr positive Rückmeldungen erhalten. Vielen Dank dafür. Er kann aufgrund des Engagements und der geschaffenen Rahmenbedingungen (stabile Kommunikationsplattform; strukturierte Bereitstellung von Aufgaben; nachvollziehbare Kommunikationswege; Arbeiten im Rhythmus des Stundenplans etc.) gut durchgeführt werden.

Gleichzeitig zeigt sich, dass unterschiedliche Lerngruppen unterschiedliche Bedürfnisse haben und Lerngruppen einen deutlicheren Lernfortschritt zeigen, wenn sie im Präsenzunterricht beschult würden. Online-Unterricht kann Präsenzunterricht nicht ersetzen.

Berufsschulklassen-Teilzeit

Folgende Abschlussklassen (Klassen mit Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr) bekommen von Ihren Klassenleitungen eine entsprechende Information über Präsenzunterricht ab der kommenden Woche:

  • TI18a
  • VM18a
  • VM19a.

Bei Rückfragen und Anregungen stehen Ihnen die Klassenleitungen gerne zur Verfügung.

Stand: 2021-01-18; 17:30 Uhr

Wir warten auf die aktualisierten Vorgaben nach der MP-Konferenz und werden dann veröffentlichen, wie die kommende Woche geplant ist.

 

Stand: 2021-01-11; 01:45 Uhr

Bis zum 22. Januar 2021 wird weiterhin die Beschulung per Fernunterricht vorgenommen. Dies entspricht den aktuellen Vorgaben.

Nach dem aktuellen Stand wird in der Woche vom 25.01. bis zum 29.01.2021 die Möglichkeit bestehen, Präsenzunterricht an ein bis zwei Tagen für Abschlussklassen durchzuführen. Eine Entscheidung über eine tatsächliche Präsenzbeschulung  wird erst getroffen, wenn alle Entscheidungsparameter hinreichend sicher vorliegen (Gefahrenabschätzung, Feedback zum Lernfortschritt während des Fernunterrichts, neueste Vorgaben der Landesregierung).

Wir haben uns als Schulleitung in Kooperation mit unserem Kollegium nach unseren Möglichkeiten bemüht, die Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Online-Unterrichts zu optimieren. Unsere Schüler*innen und Kolleg*innen arbeiten mit TEAMS, konnten auch ohne Systemabstürze Videokonferenzen in ihrem Unterricht einbauen. Nach unserer Wahrnehmung haben wir als Schulgemeinschaft positive Fortschritte im Bereich der Gestaltung des Fernunterrichts gemacht.

Wir möchten weiter an einer Optimierung der Rahmenbedingungen und auch an der Optimierung des Fernunterrichts arbeiten, da auch in Zukunft solche Phasen wohl nicht ausgeschlossen werden können.

Bitte geben Sie den Klassenleitungen Rückmeldungen darüber, wie Sie als Ausbildende diese zweite Phase des Fernunterrichts wahrgenommen haben. Konstruktive Hinweise zu notwendigen und/oder wünschenswerten Weiterentwicklungen in diesem Bereich sind uns sehr willkommen.

 

Stand: 2020-12-31; 10:00 Uhr

Die Rahmenbedingungen für den Unterricht in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 wurden vom Ministerium spezifiziert. Die aktuellen Regelungen, die für die Berufsschüler*innen relevant sind, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Oberstes Ziel ist die Vermeidung von körperlicher Nähe, damit keine Ansteckungen stattfinden.
  • Es findet kein Präsenzunterricht statt.
  • Es findet an BBS‘en keine Notbetreuung statt.
  • Wenn Schüler*innen nicht die Möglichkeit haben, zuhause oder im Ausbildungsbetrieb am Onlineunterricht teilzunehmen, wird die Schule eine Möglichkeit schaffen, dass notfalls im Schulgebäude eine Teilnahme am Online-Unterricht erfolgen kann. Die Schüler*innen, die von zuhause aus nicht am Online-Unterricht teilnehmen können, melden dies ihren Klassenleitungen, damit Lösungen gefunden werden.
  • Notwendige Leistungsfeststellungen werden durchgeführt.

Der Unterricht findet im Jahr 2021 auf alle Fälle gemäß des Stundenplans statt. Dies gilt ausdrücklich auch für die Phasen der Online-Beschulung. Alle Auszubildenden sind an den im Stundenplan gesetzten Berufsschultagen entsprechend freizustellen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Klassenleitungen Ihrer Auszubildenden.

Weitere Informationen werden hier veröffentlicht.

 

 

Stand: 2020-12-18; 16:35 Uhr

Alle Informationen zum Schulstart im Kalenderjahr 2021 werden für die Ausbildungsbetriebe hier kommuniziert.

Wichtig ist, dass alle Auszubildenden exakt zu den Zeiten für die Teilnahme am Unterricht freigestellt werden, an denen Unterricht gemäß Stundenplan ausgewiesen ist. Ein entsprechendes Schreiben wurde den Betrieben durch die zuständigen Kammern weitergeleitet.

Wir wünschen allen Ausbildungsbetrieben und Ausbildern einen guten Übergang in das kommende Jahr sowie eine gesegnete, erholsame Weihnachtszeit.

 

Stand: 2020-12-15; 09:13 Uhr

Kurze Ergänzung zur Befreiung von der Präsenzpflicht (16.-18.12.2020):

  • Die Nutzung der Befreiung von der Präsenzpflicht zählt nicht als Fehlzeit.

Bitte lesen Sie auch den folgenden Eintrag vom 14.12.2020, 17:30 Uhr…

 

Stand: 2020-12-14; 17:30 Uhr

Auf der Grundlage der neuen Vorgaben für die Beschulung unserer Auszubildenden vom 16.12.2020 bis zum 18.12.2020 bitten wir um folgendes Vorgehen:

  • Grundsätzlich können alle Azubis sich von der Präsenzpflicht an der Schule für diese Tage befreien lassen. Eine Befreiung erfolgt in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb.
  • Alle Lehrkräfte bieten in der Schule Unterricht (Wiederholung oder spezielle Förderung, keine Vermittlung neuer Lerninhalte) für die Azubis an, die sich nicht von der Präsenzpflicht freistellen lassen.
  • Die Azubis (falls volljährig) oder die Sorgeberechtigten informieren die Schule darüber, ob die Azubis der Schule in diesen Tagen fernbleiben.Senden Sie dazu den Klassenleitungen eine Mail mit einem Foto einer unterschriebenen Beantragung der Befreiung von der Präsenz an der Schule.
  • Die Azubis, die sich befreien lassen, klären mit Ihren Ausbildungsbetrieben, wie mit der freiwerdenden Zeit umzugehen ist.
    Es erfolgt keine Onlinebeschulung.

Ab dem 21.12.2020 beginnen die Weihnachtsferien.

Vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2020 findet eine Onlinebeschulung gemäß des Stundenplans statt. Alle Betriebe stellen ihre Azubis an den Berufsschultagen frei. Eine Verschiebung der Freistellungen auf andere Tage oder Zeiten widerspräche der Pflicht zur Freistellung der Azubis für die Teilnahme am Berufsschulunterricht.

 

 

Stand: 2020-12-14; 11:05 Uhr

Es sind noch keine offiziellen Vorgaben bzgl. der Beschulung an uns übermittelt worden.

Gehen Sie bitte davon aus, dass die Beschulung wie geplant erfolgt.

Sobald wir eine Vorgabe erhalten und die Umsetzung dieser Vorgabe klar ist, werden wir an dieser Stelle eine entsprechende Information veröffentlichen.

 

Stand: 2020-12-13; 18:50 Uhr

Die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen ist jetzt schon einige Stunden vorbei. Wir haben als Schule noch keine neuen Vorgaben erhalten und werden den Präsenzunterricht gemäß Stundenplan durchführen.

Bitte lesen Sie auch den Beitrag vom 11.12.2020.

Für die Azubis ist eine Freistellung für die Teilnahme am Unterricht durch nichts zu ersetzen. Sollte tatsächlich keine Möglichkeit bestehen, alle Schüler*innen im Rahmen von Präsenzunterricht zu beschuhen, werden wir entsprechende Regelungen kommunizieren. Unser Ziel ist es nach wie vor, dass wir den Präsenzunterricht aufrechterhalten können.

 

Stand: 2020-12-11; 20:00 Uhr

Wir sammeln ständig neue Erfahrungen und arbeiten daran, uns an die gesetzten Rahmenbedingungen anzupassen.

Eine Beschulung im Schulgebäude hat sich als deutlich förderlicher für unsere Schüler*innen erwiesen, als eine dislozierte Beschulung zuhause oder in den Betrieben. Dies hat i. d. R. drei Gründe:

  • Vielen Schüler*innen fällt es schwerer, sich zuhause zum selbstständigen Arbeiten zu motivieren, als sich unter Anleitung und der Vorgabe von festen Zeiten mit Lerngegenständen zu beschäftigen.
  • Einige Schüler*innen werden von ihren Ausbildungsbetrieben nicht für den dislozierten Unterricht synchron oder in entsprechendem zeitlichem Umfang analog der Stundenpläne freigestellt.
  • Die Lehrkräfte können Synergieeffekte, wie diese bei einer zeitgleichen Beschulung mehrerer Schüler*innen auftreten, nicht nutzen. Der Aufwand erhöht sich derart, dass eine angemessene Beschulung aller Schüler*innen unmöglich wird.

Wir halten es deshalb für notwendig, dass der Unterricht durchgehend gemäß des gültigen Stundenplans stattfindet.

 

Für den Fall einer Beschulung im HomeSchooling können Sie Ihre Auszubildenden unterstützen.

  • Bitte stellen Sie Ihre Auszubildenden entsprechend der Stundenpläne frei.
  • Sollte Ihren Azubis zuhause keine hinreichende Internetanbindung oder keine notwendige EDV-Ausstattung zur Verfügung stehen, wäre es eine große Hilfe, wenn diese im Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Stand: 2020-12-02; 18:29 Uhr

Nach den Herbstferien waren mit der Beschulung im Präsenzunterricht bei einigen Betrieben große Sorgen verbunden. Dies war für uns sehr gut nachvollziehbar und wir haben deshalb auch unseren Beitrag dazu geleistet, dass die Rahmenbedingungen in unserer Schule so gestaltet sind, dass diese den Vorgaben entsprechen, eine Beschulung im Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht erhalten werden kann und die Ansteckungsgefahr minimiert wird.

Eine Ansteckung an unserer Schule hat bisher in keinem Fall stattgefunden.

Die Anzahl der positiv getesteten Schüler*innen unserer Schule ist sehr gering. Ab und an erfahren wir von einer positiv getesteten Person. Daraufhin wird von uns vorsorglich mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufgenommen und wir leiten alle notwendigen Maßnahmen ein. Mit dem Verhalten unserer Schüler*innen in dieser besonderen Zeit der Einschränkungen, sind wir sehr zufrieden.

Bei Fragen und Anregungen stehen die Klassenleitungen und die Schulleitung den Ausbildungsbetrieben gerne zur Verfügung.

 

Stand: 2020-11-05; 23:50 Uhr

Aktuell erarbeiten wir ein Konzept, das es uns ermöglicht, Präsenzunterricht für große Klassen zu erteilen und gleichzeitig einen Abstand von 1,5 Metern zu ermöglichen. Wir investieren zu Testzwecken in die notwendige Technik und hoffen, bald die notwendigen Voraussetzungen schaffen zu können.

Die Hygieneregeln mussten aufgrund von Rechtsprechung und neuer Vorgaben und Schreiben des Ministeriums angepasst werden.

  1. Maskenpflicht in Fluren, Treppenhäusern und Toiletten.
    Mit von dem Tragen einer MNB befreiten Personen führe ich persönlich Gespräche, in denen ich erfrage, ob sie diesen Teil der Maskenpflicht als zumutbar empfinden, damit sich alle Menschen an unserer Schule sicher fühlen können. Die persönliche Einstellung zur Wirksamkeit einer MNB ist hierbei nicht von Bedeutung.
  2. Grundsätzliche Maskenpflicht in Klassenräumen und Aufenthaltsbereichen in Gebäuden.
    Ausnahmen gelten, wenn dafür die Abstandsregeln gewahrt bleiben,
    – während Leistungsfeststellungen,
    – in Vollzeitklasse, wenn eine Befreiung von der Maskenpflicht vorliegt,
    – wenn eine offensichtliche Gefahr von den Masken ausgeht, z. B. bei Experimenten im Fach Chemie,
    – während der Nahrungsaufnahme.
  3. Falls Berufsschüler der Teilzeitklassen von der Maskenpflicht befreit sind, wird eine alternative Möglichkeit der Beschulung gesucht, damit die maskentragenden Azubis hinreichend geschützt sind, dies auch so empfinden und dies in den Ausbildungsbetrieben so ankommt.
  4. Außerhalb geschlossener Gebäude kann auch das Maskentragen verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet wird.

 

 

Stand: 2020-11-01; 18:35 Uhr

Die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) tritt vom 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 in Kraft.

Ein neuer Hygieneplan für Schulen, basierend auf dieser Verordnung, ist noch nicht veröffentlicht.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Unterrichts ist nun für unsere Schule in der CoBeLVO verankert.

 

Stand: 2020-10-26; 16:40 Uhr

Ergänzung zu dem Eintrag vom 23.10.2020:

Der Schutz unserer Schüler und die Vermeidung von Schließungen bzw. Teilschließungen in unserer Schule, in den Ausbildugnsbetrieben sowie die Vermeidung von Quarantäne ist ein wichtiges Ziel, das wir mit allen Maßnahmen verfolgen, die wir in dem Bereich der Hygiene ergreifen.

Wenn Schüler*innen ein ärztliches Attest vorlegen, das von dem Tragen der MNB befreien soll, soll dieses zwei Kriterien genügen:

  1. Aus dem Attest muss sich nachvollviehbar ergeben, auf welcher Grundlage der Hausarzt seine Diagnose gestellt hat.
  2. Es sollte dargelegt sein, wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

Schüler*innen, die von dem Tragen einer MNB befreit werden möchten, müssen ihr Attest bei dem Schulleiter vorlegen, damit durch einen entsprechenden Vermerk Klarheit bzgl. der Akzeptanz an unserer Schule besteht. Darüberhinaus erfolgt eine Beratung, wie eine Beschulung sichergestellt werden kann, ohne Mitschüler*innen oder Lehrer*innen zu gefährden.

Eine Beschulung in dem gleichen Raum, in dem MNB-tragende Schüler*innen unterrichtet werden, ist an unserer Schule aktuell nicht vertretbar.

Ein Fernbleiben vom Unterricht, das durch eine Sorge vor Ansteckung begründet wird, ist nicht ausreichend entschuldigt. In diesem Fall handelt es sich um unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht.

 

In welcher Form MNB-befreite Schüler*innen weiter vor Ort beschult werden können, hängt von der Entwicklung der kommenden Tage ab.

 

Stand: 2020-10-24; 22:00 Uhr

Sehr geehrte Besucher dieser Seite,

die Festlegung von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung, der Umgang mit der Umsetzung geltender Maßnahmen, ja schon die Kommunikation dieser Maßnahmen kann bei vielen Menschen ein hohes Maß an Befindlichkeiten auslösen. Oft wird aufgrund der Wortwahl oder des Nennens eines Namens in ein „Lager“ eingeordnet.

Die Leiter von Körperschaften, Betrieben, Behörden und Einrichtungen haben oder empfinden in manchen Bereichen der Umsetzung und Auslegung der Vorgaben einen Entscheidungsspielraum, wenn auch einen kleinen. Und wahrscheinlich kommt ein Zeitpunkt, an dem nicht nur über das, was getan und gesagt worden ist sondern auch über das, worüber geschwiegen und was unterlassen worden ist, nachgedacht und diskutiert werden wird.

Mir als Schulleiter scheint es deshalb hilfreich für die Schulgemeinschaft, wenn ich meine Position, die ich diesbezüglich habe, darlege, damit die Maßnahmen, die wir als Schule bekanntgeben, die Verlautbarungen, die zu diesem Thema i. d. R. von mir persönlich formuliert sind sowie meine Einzelfallentscheidungen für die Betroffenen besser einzuordnen und abzusehen sind.

Anfang der Woche wird eine entsprechende Positionierung auf der HomePage verlinkt.

Ich wünsche uns einen rücksichtsvollen und gesunden Start in die kommenden Schulwochen und hoffe, dass wir diese im Präsenzunterricht gestalten können. Bitte tragen Sie dazu bei, indem Sie Ihre Auszubildenden anhalten, die geltenden Regeln an unserer Schule zu respektieren und zu befolgen.

Bitte lesen Sie noch den Eintrag vom 23.10.2020 zum Schulstart nach den Herbstferien.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor M. Jahn

 

Stand: 2020-10-23; 21:25 Uhr

Bitte lesen Sie bei Fragen zu den geltenden Regelungen an unserer Schule zur Corona-Bekämpfung regelmäßig auf unserer HomePage nach.

Aktueller Stand:

  • Die verschärften Regelungen zur Corona-Bekämpfung in unserem Landkreis werden von dem Landrat festgelegt.
  • Per Mail wurde die Schulleitung darüber informiert, dass für unsere Schule die Pflicht zum Tragen einer MNB für die gesamte Unterrichtszeit gilt.
    Eine entsprechende Verordnung oder Anordnung, aus der sich weitere Spezifikationen der Vorgaben herauslesen ließen, wurde bisher nicht zur Verfügung gestellt.
  • Sorge vor einer möglichen Infektion im Rahmen des Schulbesuchs reicht nicht als Entschuldigungsgrund für das Fernbleiben vom Unterricht.
  • Vom Tragen einer MNB kann unter Vorlage eines aussagekräftigen ärtzlichen Attestes befreit werden.
    Eine Klärung der Gültigkeit bzw. Anerkennung solcher Atteste erfolgt durch die Schulleitung.
  • Werden Schüler*innen vom Tragen einer MNB befreit, werden angemessene Maßnahmen eingeleitet, die zum Schutz der Klassenkolleg*innen und Lehrkräfte beitragen soll.
  • Vorgaben der Betriebe bzgl. der Bildung von Fahrgemeinschaften können nicht von der Schule überwacht werden.

Weitere Informationen folgen, sobald diese von der Schulaufsicht oder dem Landrat kommuniziert worden sind.

 

Stand: 2020-10-22; 16:36 Uhr

Drei gute Nachrichten zum Schulstart nach den Herbstferien:

  1. Der Unterricht nach den Herbstferien startet als Präsenzunterricht, ohne Klassenteilungen, ohne Rollieren.
    Alle Klassen werden regulär beschult.
  2. Eine Infektionsgefahr an Schulen ist nach Aussage unserer Ministerin und den Studien an rheinland-pfälzischen Schulen nicht/kaum erkennbar, wenn wir unsere Konzepte weiter anweden.
  3. Die als äußerst hoch dargestellte Anzahl an „messbaren“ Infektionen, die durch den PCR-Test nachgewiesen werden, haben eine andere Aussagekraft, wenn diese in Relation zu der Anzahl der durchgeführten Tests und der Beschreibung von Kary Mullis gesetzt wird. Kary Mullis wurde im Jahr 1993 der Nobelpreis für die von ihm bereits 1983 (mit-)entwickelte PCR (Polymerase-Kettenreaktion) verliehen.

Was sagt eigentlich das Ergebnis eines PCR-Tests aus?
(Erklärung von dem Nobelpreisträger für die Entwicklung dieser PCR in unter 1:30 Minuten)

 

 

Stand: 2020-08-14; 00:10 Uhr

Heute hat die Schulleitung die Handreichung für den Sportunterricht sowie den ab dem 17.08.2020 geltenden Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz in der 5. überarbeiteten Fassung erhalten.

Wir werden uns bemühen, die verbleibende Zeit bis Montag zu nutzen, um diese Vorgaben umzusetzen.

Der Unterricht für alle Klassen beginnt gemäß des veröffentlichten Stundenplans. Kleinere Änderungen können sich aufgrund von Fehlerbehebungen noch ergeben. Die Berufsschultage sind jedoch bereits fest. Die Unterrichte beginnen jeweils gemäß Plan um 07:55 Uhr.

Um Ansammlungen zu vermeiden, weisen Sie Ihre Auszubildenden bitte darauf hin, dass die Klassenräume vor Unterrichtsbeginn bereits geöffnet sind, damit die Schülerinnen und Schüler sich dort aufhalten können.

 

 

Stand: 2020-07-17; 16:55 Uhr

  • Planung: Präsenzunterricht für alle Schüler*innen, vorbehaltlich der Vorgaben des Ministeriums für Bildung.
  • ARTE-Beitrag: „Profiteure der Angst“

Deutschlandfunk und ARTE sind bisher nicht durch besonders reißerische Berichterstattung aufgefallen. Um so interessanter sind deren Beiträge, wenn darin erkennbar wird, wie es überhaupt zum weltweiten Ausrufen von Pandemien kommen kann oder wenn einzelne Maßnahmen der vergangenen Zeit untersucht werden.

Im Ministerium für Bildung wird aktuell daran gearbeitet, die neuesten Erkenntnisse zu der ausgerufenen SARS-CoV-2-Pandemie auszuwerten. Es werden Hygienerichtlinien erarbeitet bzw. angepasst, so dass im neuen Schuljahr Präsenzunterricht erteilt wird. Das Ziel ist eine vollständige Beschulung im Präsenzunterricht für alle Schüler*innen.

Die aktuellen Erkenntnisse scheinen dies deutlich zu unterstützen:

„In den Schulen, unter den Schülern breitet sich dieses Virus nicht so aus, wie man das befürchtet hat zu dem Zeitpunkt, als man die Schulschließungen angeordnet hat.“
(Prof. Dr. med Reinhard Berner im Interview mit dem Deutschlandfunk am 14.07.2020)

 

Eine sehr ruhige Dokumentation von ARTE aus dem Jahre 2009 kann schon sehr betroffen machen, wenn man sich ca. 58 Minuten Zeit nimmt und Parallelen zwischen der damals weltweit ausgerufenen Pandemie „Schweinegrippe“ und der aktuell ausgerufenen Pandemie „SARS-CoV 2“ zieht.

„Profiteure der Angst“ ARTE/NDR Dokumentation 2009 – YouTube

 

Stand: 2020-06-04; 10:51 Uhr

Der Kiosk in der Schule hat wieder geöffnet, der Schulbetrieb normalisiert sich, wir hoffen auf die nächsten Lockerungen bzgl. der Vorgaben.

 

Stand: 2020-05-25; 18:58 Uhr

Der Unterricht wird ab dieser Woche wieder gemäß der online einsehbaren Stundenpläne erteilt.

Für  größere Klassen (über 15 Schülerinnen und Schüler) wurden individuell Regelungen bzgl. der Beschulung durch die Klassenleitungen kommuniziert.

Die Klassen

  • BGY 19a
    BGY 19b
    BGY 19c
  • KM 19a
  • KTM 19a
  • ME 17a
    ME 19a
    ME 19b
  • SHK 19a
  • VM19a

werden in zwei Lerngruppen aufgeteilt, die im wöchentlichen Wechsel mit Präsenzunterricht in der Schule beschult werden.

Die Klassenleitungen haben die Schülerinnen und Schüler über die Zuordnung zu den entsprechenden Gruppen informiert.

 

Stand: 2020-05-12; 20:45 Uhr

In der Woche ab dem 18.05.2020 werden weitere Klassen, zusätzlich zu den bisher einbestellten Berufsschulklassen, wieder im Präsenzunterricht beschult.

Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass diese Schülerinnen und Schüler für den Besuch der Berufsschule freizustellen sind:

  • MA19a
  • STR19a
  • ME18a
  • ME18b

Die Klassenleitungen werden die Azubis über die Präsenzbeschulung informieren bzw. haben diese bereits informiert.

Wir sind bestrebt, dass möglichst alle Azubis in diesem Schuljahr noch im Präsenzunterricht beschult werden können. Ab dem 25.05.2020 werden wir die Klassen gemäß Plan einbestellen. Sollten wir aufgrund der Corona-bedingten Absenzen von Lehrkräften keine hinreichende Versorgung einer Klasse mit Fachunterricht leisten können, wird der verfügbare Unterricht auf einen Tag gebündelt. Die übrigen Stunden werden per HomeSchooling beschult.

 

Stand: 2020-05-08; 17:10 Uhr

Bitte sensibilisieren Sie als Ausbildende ihre Auszubildenden dafür, dass die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnungen eingehalten werden müssen.

Wir versuchen, unseren Schülerinnen und Schülern ein maximales Maß an Freiheit und selbstverantwortlichem Umgang mit der aktuellen Situation zu ermöglichen. Sollten die Basisregeln, die an unserer Schule gelten, nicht eingehalten werden, müssen wir stärker reglementieren und härter Saktionieren. Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, indem Sie ebenfalls auf Ihre Auszubildenden einwirken.

Das Ordnungsamt hat angekündigt, verstärkt auf öffentlichen Gebieten die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren, Verwarnungen auszusprechen und Bußgelder zu verhängen. Dies gilt besonders für Haltestellen und den ZOB. Weiter Infos hierzu finden Sie auf der Info-Seite für die Schülerinnen, Schüler und Eltern.

Außerdem hat das Ordnungsamt entsprechende Kontrollen im Bereich der „Raucherecke“, die kein Bestandteil des Schulgeländes ist, angekündigt.

 

Stand: 2020-05-07; 16:25 Uhr

Die Stundenpläne für die kommende Woche (ab dem 11.05.2020) sind online.

Aus den Plänen ist für die Ausbildungsbetriebe ersichtlich, an welchen Tagen Unterricht in der Schule erteilt werden kann (Präsenz in der Schule) und an welchen Tagen die Schüler(inn)en an einem anderen Ort die zur Verfügung gestellten Aufgaben und Lernmaterialien bearbeiten sollen (HomeSchooling).

 

Stand: 2020-05-06; 22:55 Uhr

Aktuell arbeiten wir an dem Stundenplan für die kommende Woche (ab dem 11.05.2020).

Die Präsenzbeschulung in unseren Klassenräumen wird für die Berufsschulklassen der Fachstufe 2 (i. d. R. 3. Ausbildungsjahr) sowie die Klassen KTM18a, SHK18a, VM18a geplant.

Die Stundenpläne werden voraussichtlich nicht vor Donnerstagabend (07.05.2020) als Online-Version zur Verfügung stehen. Die Berufsschultage bleiben entsprechend der bisherigen Berufsschultage konstant.

Die Präsenz-Beschulung der Abschlussklassen endet mit dem 22.05.2020. Dies betrifft die folgenden Klassen:

  • BZ 17a
  • IT 17a
  • MA 17a
  • ML 17a
  • STR 17a + b
  • TI 17a
  • VM 17a

 

Stand: 2020-05-03; 19:57 Uhr

Aktuell erhalten Sie einen Sicherheitshinweis, wenn Sie unsere Seite besuchen wollen.

Die Laufzeit für das Sicherheitszertifikat unseres Servers muss verlängert werden. Wir bitten dieses Problem zu entschuldigen.

Der Unterricht findet ab Montag, dem 04.05.2020 gemäß der Angaben des Online-Stundenplans statt.

 

Stand: 2020-04-29; 16:40 Uhr

Informationen zur Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie auf der Seite „… Informationen für Schüler, Schülerinnen und Eltern“.

 

Stand: 2020-04-28; 19:15 Uhr

Am kommenden Montag, dem 04.05.2020 werden folgende Berufsschulklassen der dualen Ausbildung im Gebäude unserer Schule beschult (Präsenz). Wir bitten die Betriebe, bei ihren Planungen zu berücksichtigen, dass eine Freistellung für diesen Unterricht ab kommender Woche wieder gemäß des Stundenplans erfolgen muss.

IT17a

MA17a

SHK18a

STR17a

STR17b

TI17a

Die Stundenpläne können Sie online einsehen, die Planung läuft aktuell.

 

 

Stand: 2020-04-28; 12:00 Uhr

Aktuell sammeln wir Erfahrungen bei der stufenweisen Öffnung der Schule.

Die Planungen für die kommende Woche, ab dem 04.05.2020, werden voraussichtlich am Donnerstag abgeschlossen sein.
Sobald eine zuverlässige Planung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle eine entsprechende Information.

Ab dem 04.05.2020 werden die Unterrichtsstunden, die im Schulgebäude als Präsenzunterricht erteilt werden, in WebUNTIS ausgewiesen. Die Unterrichtsstunden, für die Material bereitgestellt wird und die online betreut werden, werden in WebUNTIS dann nicht mehr erscheinen.

 

Stand: 2020-04-22; 21:45 Uhr

Der aktuelle Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, der die Grundlage für die Maßnahmen der Schulen ab dem 27.04.2020 bildet, ist nun offiziell vom Ministerium für Bildung den Schulen zugesendet worden.

Bitte fordern Sie Ihre Auszubildenden auf, diesen Hygieneplan durchzulesen und sich an die Regelungen, die wir aktuell noch erarbeiten und den Schülerinnen und Schülern (SuS) spätestens am Freitag zusenden, zu halten. Nur die SuS, die in der kommenden Woche unsere Schule besuchen, erhalten auf jeden Fall einen solchen Plan. Der Plan muss ggf. den sich ändernden Bedingungen angepasst werden.

Aus technischen Gründen ist es aktuell nicht möglich, in dem Online-Stundenplan durch WebUNTIS nur die Unterrichte auszuweisen, die wieder in dem Schulgebäude durchgeführt werden.

In der Woche ab Montag, dem 27.04.2020  werden gemäß Stundenplan bei uns im Schulbebäude folgende Berufsschul-Klassen beschult:

  • BZ 17a
  • EG 17a
  • EL 17a
  • IT 17a
  • KM 17a
  • KM 17b
  • KTM 17a
  • MK 17a
  • ML 17a
  • MT17a
  • SHK 17a
  • TI 17a
  • VM 17a

Die genauen Informationen (bzw. spontane Änderungen) erhalten Ihre Auszubildenden von ihren Klassenleitungen.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Auszubildenden, dass diese regelmäßig die Informationskanäle abrufen, über die ihre Klassenleitungen mit ihnen kommunizieren und dass Ihre Auszubildenden Sie kontinuierlich darüber informieren, ob Unterricht stattfindet.

Außerdem sollten Ihre Auszubildenden mit Ihnen sprechen, falls sie nicht am Unterricht teilnehmen wollen bzw. können, da sie selbst oder mit ihnen im Haushalt lebende Menschen zu einer besonders gefährdeten Risikogruppe für einen besonders schweren Verlauf einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus gehören. In diesem Fall benötigen wir von den Ausbildungsbetrieben eine entsprechend unterzeichnete Entschuldigung. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig.

 

Stand: 2020-04-20; 10:40 Uhr

Die Auszubildenden, die in den Klassen der Fachstufen 2 (3. Lehrjahr) beschult werden, werden ab dem 27.04.2020 wieder in unseren Schulgebäuden beschult. Bitte beachten Sie dies bei der Planung der Freistellungen Ihrer Azubis. Der Unterricht wird gemäß des regulären Plans stattfinden. Sie können den Plan in WebUNTIS nachlesen.

 

Stand: 2020-04-19; 18:06 Uhr

Die Schulen werden ab dem 27.04.2020 wieder schrittweise geöffnet. Bis dahin findet eine Versorgung der Auszubildenden mit Lern- und Arbeitsmaterial in der gleichen Weise statt, wie dies vor den Osterferien eingeübt worden ist.

Bitte stellen Sie Ihre Auszubildenden auch in der kommenden Woche wieder so frei, wie dies zwischen dem Ministerium und den Kammern vereinabart worden ist. Unsere Kolleg(inn)en werden die Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Arbeits- und Lernmaterial versorgen und über die vereinbarten Kommunikationskanäle für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

Stand: 2020-04-01; 13:01 Uhr

Auch während der geschlossenen Schule können und werden Leistungsfeststellungen in vielfältiger Form von den Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies ist rechtlich eindeutig geklärt.

Zitat aus einem Schreiben der ADD vom 01.04.2020

„[…] das EPOS-Schreiben vom 27.03.2020 von Frau Ministerin Hubig hat zunächst zu Irritationen im Bereich BBS geführt. Frau Ministerin Dr. Hubig hat sich in Ihrem Schreiben zur Leistungsfeststellung über die Schularten hinweg grundsätzlich geäußert. Davon unbenommen sind die bisherigen Regelungen für Berufsbildende Schulen gemäß §31 Abs. 2 BBiSSchO. Leistungsfeststellungen sind weiterhin in vielfältigen Formen möglich; auch bei geschlossenen Schulen.“

 

 

Stand: 2020-03-19; 16:40 Uhr

Die Vereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und unserem dualen Partnern liegt nun in einer gültigen Fassung vor.

 

Der Text der Vereinbarung zur „Beschulung“ der Azubis im Wortlaut:

 

Betreff: Schulschließungen im Bereich BBS: Bitte um Unterstützung und Information der Ausbilder

 

Sehr geehrte Ausbildungspartner,

 

ich möchte Sie darüber informieren, welche Leitlinien wir für die Zeit der Schulschließungen den berufsbildenden Schulen an die Hand gegeben haben, die im Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums arbeiten.

 

  1. Auszubildende müssen trotz der Schulschließungen in ihren Ausbildungsbetrieb
  • Auszubildende haben einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen und müssen diesen auch erfüllen.
  • Ob die Ausbildung im Betrieb stattfinden kann, entscheidet der/die jeweilige Arbeitgeber(in). Dabei sind die Regelungen zu beachten, die derzeit auch für alle anderen Teile der Gesellschaft gelten (z.B. Beschäftigung von Risikogruppen/Menschen mit Vorerkrankungen, Kontakt mit infizierten Personen, Hygiene- und Abstandsregelungen). Ggf. ist hier auch die Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes maßgeblich.

 

  1. Organisation des Lernens während der Schulschließungen
  • Das Lernen findet nicht mehr am physischen Lernort Schule statt, sondern – in durch Lehrkräfte begleiteter Form – im häuslichen und /oder betrieblichen Umfeld. Dazu werden ein pädagogisches Angebot zur Verfügung gestellt und Feedbackstrukturen zur Rückkopplung zwischen Lehrkräften und Auszubildenden eingerichtet. Vom Berufsschultag nach Stundenplan kann ggf. abgewichen werden.
  • Die Lehrkräfte treten mit den Auszubildenden und ggf. Ausbildungsbetrieben beispielsweise per Mail, per Telefon, per Post und in anderer Form, die für die Auszubildenden geeignet ist, in Kontakt. Insbesondere die in den BBS bereits vielerorts etablierten Lernplattformen sollen für die Bereitstellung von Lernaufgaben und Lernmaterialien genutzt werden.

 

  1. Anwendung des Berufsbildungsgesetzes
  • Die Vorgaben für das Lernen im häuslichen/und oder betrieblichen Umfeld ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz und finden während der Schulschließungen analog Anwendung. Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude geschlossen sind.

 

  1. Beurlaubungen von der Bearbeitung schulischer Aufgaben
  • Momentan gibt es Betriebe, die jede helfende Hand brauchen, weil sie für die Daseinsvorsorge der Menschen wichtig sind. Die Betriebe können in diesem Fall bei der für sie zuständigen Berufsschule eine Beurlaubung ihrer Auszubildenden aus wichtigen Gründen erwirken. Die im Sinne der Daseinsvorsorge vorgebrachten Gründe sind von der Schule nicht als betriebliche Gründe zu werten. Der Betrieb erhält eine entsprechende Mitteilung durch die Schule.

 

  1. Schülerinnen und Schüler in Altenpflegeberufen
  • Die praktische Ausbildung wird beim Träger der praktischen Ausbildung fortgeführt.
  • Den Schülerinnen und Schülern stehen ebenso – wie den Auszubildenden der BBiG-Berufe – Aufgaben im Rahmen des pädagogischen Angebots der Schule zur Erarbeitung fachtheoretischer Inhalte zur Verfügung. Auch hier gibt es eine Begleitung durch die Lehrkräfte und abgestimmte Feedbackstrukturen.
  • An Stelle von Unterrichtszeiten, die nicht für die Bewältigung der Lernaufgaben benötigt werden, kann unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorgaben auch ein Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung in der Altenpflege und in der Altenpflegehilfe erfolgen.

 

  1. Betriebspraktika in den Bildungsgängen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsfachschule 1 (BF1) und höhere Berufsfachschule (HBF)
  • Die Betriebspraktika sind Teil der schulischen Ausbildung. Es finden während der Schulschließungen keine Betriebspraktika statt.
  • Den Schülerinnen und Schülern entstehen dadurch keine Nachteile. Das Ministerium für Bildung arbeitet an Regelungen, wie die versäumten Praktika kompensiert werden können.

 

Ich bitte Sie, die Unternehmen und Ausbildungsträger in Ihrem Zuständigkeitsbereich über die an unsere berufsbildenden Schulen kommunizierten Leitlinien während der Schulschließungen zu informieren. Daneben bitte ich Sie, mich regelmäßig zu Ihren Planungsständen in Bezug auf die Prüfungen im Bereich der BBiG-Berufe zu informieren, damit unsere Schulen diese in geeigneter Form unterstützen können.

 

Der Fachabteilung des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums ist es wichtig, dass die Auszubildenden, die Unternehmen und die Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen diese außergewöhnliche Zeit in gegenseitiger Rücksichtnahme und mit pragmatischem Blick für die Bewältigung der zentralen Aufgaben meistern, die sich im Zusammenhang mit der Ausbildung unter den aktuell besonderen Umständen ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Yvonne Anders

Yvonne Anders

MINISTERIUM FÜR BILDUNG

Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon +49 (6131) 16 – 2955
yvonne.anders@bm.rlp.de
www.bm.rlp.de

 


Stand: 2020-03-18; 18:15 Uhr

Ergänzung der Vorgaben:

Beurlaubungen

Grundsätzlich sind betriebliche Gründe kein Anlass für eine Befreiung vom Berufsschulunterricht. Wenn aber ein Betrieb gegenüber der Schule darlegt, dass er in der gegenwärtigen Situation seine Auszubildende benötigt, um seinen Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge nachkommen zu können, kann die Schule von der bisher bestehenden Möglichkeit, Auszubildende aus wichtigen Gründen zu beurlauben, Gebrauch machen.


Stand: 2020-03-18; 17:40 Uhr

Anmerkung: Diese Regelungen ersetzen den Eintrag von 09:10 Uhr mit dem Ziel, den Mailverkehr für die Ausbildungsbetriebe zu reduzieren.

Auf unserer Homepage halten wir die aktuellen Informationen für unsere dualen Partner, unsere Schülerinnen und Schüler sowie unsere Kolleginnen und Kollegen bereit und bitten Sie, dort bei Bedarf nachzulesen, falls Unklarheiten oder Fragen bzgl. der Verfahrensweise während der Schließung unserer Schule auftreten sollten.

  • Alle Azubis der Teilzeitklassen haben von unseren Kolleg(inn)en Material für die Aufbereitung des Lernstoffs erhalten.
  • Eine Regelung für die Azubis der Blockklassen steht noch aus, teilweise haben auch die Azubis der Blockklassen bereits Material erhalten.
  • Sollte Ihr Azubi kein Material erhalten haben oder keinen Kontakt zu seinen Lehrerinnen und Lehrern hergestellt haben, bitten wir darum, dass Sie ihn auffordern, Kontakt mit den entsprechenden Lehrerinnen und Lehrern aufzunehmen. Auf unserer Homepage ist dargelegt, wie eine Kontaktaufnahme erfolgen kann und soll.
  • Um eine Überflutung der Betriebe mit Unterrichtsmaterial zu vermeiden haben wir uns entschlossen, das Material den Azubis zur Verfügung zu stellen und nicht unmittelbar an die Betriebe zu schicken. Sollte in Ihrem Haus Interesse daran bestehen, dieses Material mit ihren Azubis gemeinsam zu bearbeiten, lassen Sie sich die Unterlagen bitte von Ihren Azubis zusenden.
  • Sollten Sie weitere Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitungen Ihrer Azubis.
  • Die IHK-Prüfungen werden vorerst ausgesetzt bzw. auf unbestimmte Zeit verschoben.

 


Stand: 2020-03-18; 09:10 Uhr

Die um 09:10 Uhr dargelegten Regelungen wurden durch die um 17:40 Uhr vorgenommenen Einträge ersetzt. Wir haben diese Information in einer Rundmail an alle Ausbildungsbetriebe gesendet, deren Azubis uns eine entsprechende Kontaktadresse bei der Anmeldung mitgeteilt haben.

 

Mittlerweile wurden aussagekräftige, verbindliche Vereinbarungen zwischen den Ministerien und den Kammern in Bezug auf die Beschulung der Auszubildenden getroffen. Es sind jedoch noch nicht alle Fragen abschließend geklärt.

Es folgt eine Kurzfassung des aktuellen Regelungsstandes, der unsere Berufsschüler, Betriebe und die Unterrichtenden betrifft:

  • Bzgl. des Blockunterrichts steht eine Entscheidung noch aus, die entsprechenden Azubis werden gemäß der individuellen Gefahrenabschätzung durch ihre Ausbildungsbetriebe an dem Lernort Ausbildungsbetrieb beschäftigt. Die Berufsschulen stellen aktuell noch keine Materialien für diese Azubis bereit. Eine Klärung über das weitere Vorgehen steht aus.
  • Azubis, die in Teilzeit (nicht im Blockunterricht) beschult werden, müssen von den Betrieben wöchentlich von Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb freigestellt werden. Diese Freistellung muss im gleichen Umfang erfolgen, wie dies während des regulären Berufsschulbetriebs hätte erfolgen müssen.
    Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, für die Azubis Arbeits- und Lernmaterial online bereitzustellen, das einen Lernfortschritt angemessen fördert.
    Die Ausbildungsbetriebe sind von den unterrichtenden Lehrkräften über die bereitgestellten Arbeits- und Lernmaterialien in Kenntnis zu setzen.
  • Die IHK-Prüfungen werden vorerst ausgesetzt bzw. auf unbestimmte Zeit verschoben.

 

Bitte lesen Sie die detaillierteren Vorgaben für die Beschulung und Freistellung der Azubis während der Schließung unserer Schule.

 


Stand: 2020-03-16; 13:45 Uhr

Bei Fragen zu Prüfungsterminen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen (HWK, IHK, Kreishandwerkerschaft…).

In welcher Form Unterricht, der aktuell ausfällt, nachgeholt wird, wird zu gegebener Zeit von der ADD uns mitgeteilt und wir werden die Betriebe entsprechend informieren.


Stand: 2020-03-15; 18:45 Uhr

Ab Montag, dem 16.3.2020 bleibt unsere Schule bis auf Weiteres aufgrund einer Anordnung der ADD für Schüler und Schülerinnen geschlossen.

Wir halten Sie über die aktuellsten Entwicklungen und Anweisungen des Ministeriums durch diese Seite auf dem Laufenden.

Aktuell bereiten wir die Möglichkeit vor, Unterrichtsmaterial auf digitalem Weg mit den Schülerinnen und Schülern austauschen zu können. Die Programme und Apps werden den Schülerinnen und Schülern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Viele Lerngruppen nutzen für Ihren Unterricht bereits entsprechende Programmpakete.

Zum aktuellen Zeitpunkt wird noch geklärt, welche Rahmenbedingungen für die Beschulung der Auszubildenden vom Ministerium für Bildung vorgegeben werden. Sobald hier neue Vorgaben vorliegen, werden wir Sie informieren.