Abmeldung von allgemeinbildenden Unterricht (Berufsschule-Teilzeit)

Abmeldung von allgemeinbildenden Unterricht (Berufsschule-Teilzeit)

Rechtsgrundlage

Berufsschulverordnung von Rheinlandpfalz: „[…] Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweisen, nehmen auf Antrag am Unterricht in den Fächern Deutsch, Religion oder Ethik und Sport nicht teil[…]“ (§6 Abs. 4 BerSchulO RP).

Ausschlussfrist für die Antragstellung

Ende der 2. Unterrichtswoche  im 1. Ausbildungsjahr der Berufsschul-Klasse.

Teilnahme am Unterricht Sozialkunde/Wirtschaftslehre

Sozialkunde/Wirtschaftslehre wird für die Schülerinnen und Schüler, die sich entsprechend abmelden in einer Form erteilt, dass sie den Unterricht zur Erlangung der Kenntnisse für die Abschlussprüfung besuchen.

Formular zur Abmeldung vom allgemeinbildenden Unterricht